Müllers Grundeinkommen lässt Millionen außen vor

Bundesagentur für Arbeit warnt vor falschen Erwartungen und verweist auf die heterogene Gruppe der Hartz-IV-Betroffenen

  • Fabian Lambeck
  • Lesedauer: 4 Min.

In der SPD diskutiert man derzeit über mögliche Reformen des Hartz-IV-Systems. Der sozialdemokratische Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will die berüchtigten Hartz-IV-Sanktionen auf den Prüfstand stellen und Berlins Regierender SPD-Bürgermeister Michael Müller plädiert für ein solidarisches Grundeinkommen, das Hartz ersetzen soll. Langzeitarbeitslose sollen demnach einer gemeinnützigen Arbeit nachgehen und dafür rund 1200 Euro im Monat erhalten. Arbeitgeber wäre die öffentliche Hand. So würden Arbeitsstellen entstehen, »die vorher für die Kommunen nicht finanzierbar waren«, hofft Müller und verweist auf entsprechende Jobs in Schulen oder Parks. Müllers Parteikollegin Malu Dreyer beschwört sogar schon das »Ende von Hartz IV«. Doch das sind sozialdemokratische Nebelkerzen. Müller beabsichtigt keinesfalls, das von der SPD geschaffene Hartz-Regime abzuschaffen. Wer keine soziale Arbeit annehmen wolle, so Müller, müsse im bisherigen System bleiben. Nur, von Wollen kann bei vielen Betroffenen gar keine Rede sein. Sie stehen dem Arbeitsmarkt aus verschiedensten Gründen nicht zur Verfügung. Tatsächlich richtet sich Müllers Vorstoß nur an einen kleinen Teil der fast sechs Millionen Menschen, die auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind. Es handelt sich hier um keine homogene Gruppe. Das zeigt ein Blick auf die aktuellste Monatsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA). Demnach zählte die Agentur im April dieses Jahres mehr als 5,9 Millionen Leistungsberechtigte, von denen nur 4,2 Millionen überhaupt erwerbsfähig sind. Die fehlenden fast 1,7 Millionen sind nicht etwa zu faul, sondern zu jung: Es handelt sich um Kinder unter 15 Jahren.

Doch auch von den 4,2 Millionen Erwerbsfähigen stünde nur eine Minderheit dem Müllerschen Arbeitsmarkt zur Verfügung. Laut BA gelten 63 Prozent von ihnen, also etwa 2,6 Millionen Menschen, nicht als arbeitslos. Die BA führt in ihrem Monatsbericht vor allem drei Gründe auf, warum Leistungsberechtigte nicht mitgezählt werden. Für ein Viertel von ihnen war eine Arbeit nicht zumutbar, »weil sie entweder kleine Kinder betreuten bzw. Angehörige pflegten« oder weil sie selbst noch zur Schule gingen oder studierten. Ein weiteres Viertel ging »einer ungeförderten Erwerbstätigkeit von mindestens 15 Wochenstunden nach«. Das heißt, sie arbeiteten auf dem freien Arbeitsmarkt, verdienten dabei aber so wenig, dass sie weiterhin Hartz-IV-Leistungen beziehen mussten. Insgesamt zählte die BA mehr als 1,1 Millionen erwerbstätige Hartz-IV-Bezieher, viele in Selbstständigkeit oder einem Minijob. Da Minijobber oftmals weniger als 15 Stunde pro Woche arbeiten, gelten sie als arbeitslos.

Die dritte große Gruppe bildeten jene Leistungsbezieher, die in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme steckten. Über diese drei Gruppen hinaus zählte rund jeder Neunte nicht als arbeitslos, weil er erkrankt war.

Doch wie viele Betroffene würden von den Plänen profitieren? Eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit betonte gegenüber »nd«, dass die Behörde zu Müllers Vorstoß keine Zahlen nennen könne, weil man die Konzeption dieses solidarischen Grundeinkommens nicht kenne. »Aktuell haben wir etwa 840 000 Langzeitarbeitslose. Ob jeder von Ihnen für diese Maßnahme in Frage kommt, können wir nicht sagen«, so die Sprecherin. Zwar glaube man, dass öffentlich geförderte Arbeit »für eine kleine Gruppe von Menschen« nötig sei. Die BA geht hier von 100 000 bis 200 000 Menschen aus, die sonst nur geringe Chancen auf dem Arbeitsmarkt hätten. Doch für andere wäre eine Bildungsmaßnahme eher zielführend.

In der Behörde stört man sich auch an Müllers Wortwahl. »Der Begriff eines solidarischen Grundeinkommens ist falsch. Er liegt zu nah am bedingungslosen Grundeinkommen«. Damit wecke der Begriff Erwartungen, die er nicht erfüllen kann. »Denn auch auf einem öffentlich geförderten Arbeitsmarkt geht es um einen Lohn als Gegenleistung für erbrachte Arbeit. Das Gehalt erhalten die Menschen also nicht aus Solidarität«, machte die Sprecherin deutlich.

Die Vorsitzende der LINKEN, Katja Kipping, kritisiert Müllers Idee denn auch als Etikettenschwindel. Schließlich wirkt sein Konzept wie eine Neuauflage der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM), die man in den 90ern für Hunderttausende Ostdeutsche schuf. Oftmals waren diese ABM sinnfrei, nie aber unbefristet. Hier liegt dann auch der große Unterschied: Müller will dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse. Dabei müsste die erste Sorge sein, dass Menschen gar nicht erst in die Mühlen der Hartz-IV-Bürokratie geraten. So fordert der Paritätische Gesamtverband, die Arbeitslosenversicherung zu stärken. Die Versicherung hat ihre Schutzfunktion teilweise eingebüßt. Zwei Drittel aller Menschen, die heute ihren Job verlieren, erhalten kein Arbeitslosengeld I, also die Versicherungsleistung, sondern rutschen in Hartz IV. Der Paritätische plädiert deshalb dafür, die Rahmenfrist, innerhalb der man die 12 Monate sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit zusammenkriegen muss, von derzeit zwei auf drei Jahre zu verlängern. Zudem müsste der Hartz-IV-Regelsatz sofort von derzeit 416 auf 571 Euro angehoben werden, »um nicht nur das physische Existenzminimum, sondern auch gesellschaftliche Teilhabe zu sichern«, so der Paritätische. Von so einer Reform hätten tatsächlich alle Hartz-Betroffenen etwas.

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