nd-aktuell.de / 06.06.2018 / Ratgeber / Seite 28

Ratsbeschlüsse oft gekippt

Zankapfel Sonntagsöffnung

Verkaufsoffene Sonntage sind seit Jahren ein Zankapfel zwischen Gewerkschaften, Kirchen und Handel. Nun soll in Nordrhein-Westfalen (NRW) mit einem neuen Gesetz alles anders werden.

Was ist der Anstoß?

Von der Gesetzesänderung hatte sich die Landesregierung mehr Rechtssicherheit und bessere Handhabung für die Kommunen versprochen. Doch in mehreren Fällen ging ver.di per Eilverfahren gegen Städte vor, die die verkaufsoffenen Sonntage schlecht begründet hatten. So gab es 2016 und 2017 rund 70 Vetos der Verwaltungsgerichte.

Wie ist der Sonntagsschutz generell geregelt?

Sonn- und Feiertage sind als arbeitsfreie Ruhetage vom Grundgesetz geschützt. Wer nicht unbedingt muss, wie Rettungskräfte oder die Feuerwehr, darf nicht arbeiten. Dieser Schutz kann im Interesse anderer gewichtiger Gründe ausnahmsweise angetastet werden, wenn das gut begründet wird. 2009 wies das Bundesverfassungsgericht darauf hin, dass ein bloßes wirtschaftliches Interesse von Einzelhändlern oder die sonntägliche Shoppinglust der Kunden nicht für eine Genehmigung reiche. Auf Landesebene regeln Ladenöffnungsgesetze die Sache.

Was ändert sich mit dem neuen NRW-Landesgesetz?

Die maximal erlaubte Zahl der verkaufsoffenen Sonntage hat sich von vier auf acht pro Jahr verdoppelt. Dabei müssen die Kommunen ein »öffentliches Interesse« an der Ladenöffnung nachweisen, etwa die Belebung der Innenstädte, die Stärkung des Einzelhandels oder einen Zusammenhang mit örtlichen Festen und Märkten. Ver.di kündigte an, die Genehmigungen genau zu prüfen, ob die Vorgaben der Verfassungs- und Verwaltungsgerichte eingehalten werden, notfalls wird geklagt.

Wie argumentieren Befürworter einer Liberalisierung des Sonntagsschutzes?

Der Onlinehandel boomt und macht den Läden vor Ort Konkurrenz. Nach Prognosen sind bundesweit bis zu 50 000 Läden vor Ort gefährdet. Sonntagsshopping soll Kunden in die Innenstädte locken und den Einkaufen fördern. dpa/nd