nd-aktuell.de / 06.06.2018 / Ratgeber / Seite 27

Verliebt, verlobt, versichert

Versicherungen für Paare

Bianca Boss, Pressesprecherin, Bund der Versicherten

Häufig können Paare durch den Bund fürs Leben auch von besseren Konditionen profitieren. Der BdV empfiehlt die Prüfung von bestehenden Haftpflicht-, Risikoleben- und Hausratversicherungen.

Hatten beide Partner bisher jeweils eine Privathaftpflichtversicherung, ist eine der Policen nun überflüssig. Wichtig ist es auch die Versicherung zu informieren, mit der der Haftpflichtvertrag weitergeführt werden soll. Beinhaltet der verbleibende Vertrag bereits eine Familienpolice, ändert sich die Prämie nicht. Wurde er jedoch als Singletarif abgeschlossen, werden die meisten Versicherungen diesen in eine Familienpolice umstellen und die Prämie neu berechnen.

Ähnlich ist es, wenn bisher zwei separate Hausratversicherungen bestanden und das Paar nun zusammenzieht. Der Versicherer, bei dem der jüngere Vertrag besteht, ist meistens bereit, diesen aufzuheben. Ansonsten bleibt nur die ordentliche Kündigung - diese muss spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres erfolgen. Außerdem sollte die Versicherungssumme überprüft und gegebenenfalls an den Wert des gemeinsamen Hausrats anpasst werden.

Um Partner auch nach dem eigenen Tod versorgt zu wissen, ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll. Eine solche ist nicht nur bei finanzieller Abhängigkeit wichtig, sondern auch, wenn noch Kredite abzuzahlen sind.

Übrigens können einige Versicherungsverträge nicht erst zusammengelegt werden, nachdem der Bund fürs Leben geschlossen wurde. Schon die gemeinsame Wohnung führt dazu, dass man Verträge zusammenführen und damit viel Geld sparen kann.

Im »Infoblatt Änderungen des Familienstandes und Versicherungen« hat der BdV weitere Themen zusammengestellt.