nd-aktuell.de / 06.06.2018 / Politik

FDP: Regierung verschleppt Einführung eines dritten Geschlechts

Koalition muss bis Jahresende Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen

Berlin. Die FDP wirft der Bundesregierung vor, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Einführung eines dritten Geschlechts im Geburtenregister zu verschleppen. Bei der »dringend notwendigen Reform« sei die Bundesregierung »offenbar genauso mutlos wie planlos«, sagte die FDP-Bundestagsabgeordnete Katrin Helling-Plahr der Nachrichtenagentur AFP. Kurz vor der parlamentarischen Sommerpause gebe es noch kein zwischen den zuständigen Ressorts abgestimmtes Konzept.

»Wie die Bundesregierung trotzdem den vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Stichtag 31. Dezember 2018 einhalten will, bleibt ihr Geheimnis«, kritisierte Helling-Plahr. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Bundesregierung im November 2017 aufgefordert, ein drittes Geschlecht für den Eintrag im Geburtenregister einzuführen. Intersexuellen Menschen, die weder männlich noch weiblich sind, solle damit ermöglicht werden, ihre geschlechtliche Identität »positiv« eintragen zu lassen, urteilten die Karlsruher Richter.

Der Gesetzgeber muss nun bis Ende 2018 eine Neuregelung schaffen, in die als drittes Geschlecht neben »männlich« und »weiblich« noch etwa »inter«, »divers« oder eine andere »positive Bezeichnung des Geschlechts« aufgenommen wird. Aus einer AFP vorliegenden Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage Helling-Plahrs geht jedoch hervor, dass es offenbar noch keine konkreten Pläne zur Erfüllung der Vorgaben gibt.

Das Innenministerium bereite ein Gesetz vor, heißt es in dem Schreiben, die Ressortabstimmung sei aber noch nicht abgeschlossen. »Umfang und Inhalt der beabsichtigten Regelungen werden noch diskutiert.« Das Ministerim geht jedoch dem Dokument zufolge davon aus, die von den Richtern in Karlsruhe gesetzte Frist einzuhalten.

Auf eine Frage Helling-Plahrs gibt das Innenministerium zudem an, dass aus ihrer Sicht die Eintragung des Geschlechts im Geburtenregister »weiter erforderlich« sei, da »in einigen Bereichen Rechtsfolgen an das Geschlecht geknüpft werden«. Die FDP-Abgeordnete bemängelte, die Bundesregierung bleibe »nachvollziehbare Antwort schuldig, zu welchem Zweck der Eintrag erforderlich oder sinnvoll sein soll«.

In einer seit November 2013 geltenden Regelung hatte der Gesetzgeber für Betroffene die Möglichkeit geschaffen, im Geburtenregister gar kein Geschlecht einzutragen. Dies wurde nach Angaben der Bundesregierung im Zeitraum von November 2013 bis November 2015 nur in zwölf Fällen genutzt.

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Diese Zahl gebe »Anlass zur Besorgnis, dass geschlechtsangleichende Eingriffe noch zu häufig stattfinden«, sagte Helling-Plahr. »Da solche Eingriffe bereits heute regelmäßig nicht mehr dem Facharztstandard entsprechen, muss die Aufklärungsarbeit bei Ärzten und in der Gesellschaft intensiviert werden.« AFP/nd

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  1. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1069740.intersexualitaet-eindeutig-uneindeutig.html