Rechtswidriger Beitrag bleibt gültig

  • Lesedauer: 1 Min.

Frankfurt (Oder). Beitragsbescheide für alte Kanalanschlüsse bleiben nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) auch dann gültig, wenn sie rechtswidrig erhoben wurden. Weder die Verwaltung noch der Gesetzgeber seien verpflichtet, Verwaltungsakte rückwirkend aufzuheben, erklärte das Gericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Nach Angaben von Gerichtssprecherin Ulrike Weiland ist es das erste Urteil in einem solchen Altanschließerfall in Brandenburg. Die Richter erklärten zwar, dass das Heranziehen des Klägers zur Beitragszahlung laut Bundesverfassungsgerichts rechtswidrig war. Doch der Kläger sei gegen den Bescheid nicht vorgegangen, so dass dieser bestandskräftig wurde. Erst mehr als vier Jahre später beantragte der Kläger die Rücknahme des Bescheids, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Herbst 2015 die Bescheide für Kanalanschlüsse, die vor dem Jahr 2000 gebaut worden waren, für verfassungswidrig erklärt habe. Zu Recht habe der Wasserverband die Aufhebung abgelehnt, urteilte nun das Verwaltungsgericht. dpa/nd

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal