Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Wenn Arbeitnehmer ihre Handynummer nicht nennen

Urteile

Müssen Arbeitnehmer für mögliche Bereitschaftsdienste im Job ihre private Mobilfunknummer herausrücken? Mit dieser Frage beschäftigte sich das Thüringer Landesarbeitsgericht.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1090842.wenn-arbeitnehmer-ihre-handynummer-nicht-nennen.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.