Kabinett will Rückkehrrecht in Vollzeit beschließen

Von SPD geforderte »Brückenteilzeit« soll ab 2019 in Kraft treten / Ver.di lobt Einigung

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Nach langem Streit um das Rückkehrrecht aus Teilzeit- in Vollzeitbeschäftigung setzt sich die SPD nun offenbar doch in der Bundesregierung durch – das Kabinett soll an diesem Mittwoch den Weg für die sogenannte Brückenteilzeit frei machen. Nach einem Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) seinen Gesetzentwurf dafür jedoch noch entschärft.

Die SPD wollte das Rückkehrrecht in Vollzeit schon in der letzten Legislaturperiode beschließen, scheiterte aber am Widerstand der Union. Vor allem Wirtschaftsverbände sind gegen das Rückkehrrecht. Ver.di-Chef Frank Bsirske hat die Einigung von Union und SPD als »wichtigen Schritt nach vorn« begrüßt. »Wir sind sehr zufrieden damit, dass die Unternehmen beweisen müssen, warum die Bedingungen für die Rückkehr in Vollzeit nicht gegeben sein sollen, und nicht der Arbeitnehmer«, sagte Bsirske der »Passauer Neuen Presse« (Mittwochsausgabe).

Der Gesetzentwurf sei »hier klipp und klar«. »Die Beweislast wird umgekehrt und liegt beim Arbeitgeber«, sagte der Gewerkschaftschef. Die Einführung der Brückenteilzeit sei ein »wichtiger und überfälliger Schritt nach vorn, um Beschäftigte aus der Teilzeitfalle herauszuholen«. Es sei »gut, dass die Koalition jetzt die Kraft gefunden« habe, »diese unerledigte Aufgabe aus der letzten Legislatur umzusetzen«.

Beschäftigte sollen nun vom 1. Januar 2019 an das Recht auf befristete Teilzeit bekommen. Für alle jetzt schon in Teilzeit arbeitenden Männer und Frauen soll dies vollumfänglich gelten, für künftige Fälle für Unternehmen ab 45 Beschäftigten. In kleineren Betrieben soll es individuelle Lösungen geben.

Heils Entwurf sah ursprünglich vor, dass der Arbeitgeber die Beweislast für das Fehlen eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes zu tragen hat, wenn ein Arbeitnehmer in Vollzeit zurückkehren will. Der Gesetzentwurf sei laut Redaktionsnetzwerk Deutschland nun durch eine Klarstellung ergänzt worden, in der es heiße: »Ein freier zu besetzender Arbeitsplatz liegt vor, wenn der Arbeitgeber die Organisationsentscheidung getroffen hat, diesen zu schaffen oder einen unbesetzten Arbeitsplatz neu zu besetzen.«

Am Dienstag hatte es noch geheißen, das SPD-Vorhaben soll weiter auf Eis liegen. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt teilte mit, dass der Entwurf nicht reif zur Entscheidung sei. Die »Bild«-Zeitung berichtete in ihrer Online-Ausgabe, Bundesinnenminister und CSU-Chef Horst Seehofer habe das Gesetz vorerst gestoppt - als Retourkutsche für die Verschiebung seines Masterplans Asyl. Agenturen/nd

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal