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Minderjährige dürfen wählen

Bundesverwaltungsgericht bestätigt Regelung für Kommunalwahlen

Leipzig. Die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre bei Kommunalwahlen ist laut Bundesverwaltungsgerichts rechtens. Das herabgesetzte Wahlalter verstoße nicht gegen die Verfassung, entschied das Gericht am Mittwoch in Leipzig. Bei Bundestagswahlen dürfen laut Grundgesetz zwar nur Volljährige mitentscheiden. Das sei aber nicht »maßstabsbildend« für andere Wahlen. Zudem habe der Landesgesetzgeber ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1091143.minderjaehrige-duerfen-waehlen.html

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