Widerspruchslösung zur Organspende

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Der Deutsche Ärztetag in Erfurt hat sich für die Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende ausgesprochen. Die Regelung, nach der eine Zustimmung zur Organspende angenommen wird, wenn ein Mensch dem nicht aktiv widerspricht, solle in das Transplantationsgesetz aufgenommen werden.

Es könne von jedem erwartet werden, sich mit der Frage auseinanderzusetzen und im Fall der Ablehnung von Organspenden zu widersprechen. Die derzeit geltende sogenannte Entscheidungslösung, nach der jeder Versicherte von seiner Krankenkasse alle zwei Jahre per Brief auf das Thema angesprochen wird, verursache einen hohen Kostenaufwand, ohne dass in jedem Fall eine Entscheidung getroffen werde. Jeder, der für sich eine Organspende ablehne, solle schriftlich oder mündlich widersprechen.

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