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Aufschub muss sein

Luxemburg. Abgelehnte Bewerber um einen Flüchtlingsstatus dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in einem EU-Land bleiben, bis ein Gericht über ihren Widerspruch entschieden hat. EU-Staaten müssten einen »wirksamen Rechtsbehelf« mit aufschiebender Wirkung gewähren, entschied der EuGH am Dienstag in Luxemburg. Bis zur Entscheidung dürfen die Staaten die Menschen nicht abschieben ode...

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