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Zwei französische Aktivisten wegen Anti-G20-Protest festgenommen

Verdacht des schweren Landfriedensbruchs gegen zwei Aktivisten / Urteil wegen vermeintlicher Laserpoint-Attacke auf Polizeihubschrauber

  • Lesedauer: 2 Min.

Hamburg. Knapp ein Jahr nach den schweren Auseinandersetzungen beim G20-Gipfel in Hamburg ist in Frankreich die Wohnung von zwei Verdächtigen durchsucht worden. Eine 25-jährige Frau und ein 35 Jahre alter Mann wurden vorläufig festgenommen, wie die Polizei Hamburg am Mittwoch mitteilte. Gegen die beiden wird demnach wegen des Verdachts des schweren Landfriedensbruchs ermittelt.

Mit Unterstützung der französischen Behörden wurde die Wohnung der beiden Verdächtigen in Commercy in Ostfrankreich durchsucht. Sie sollen laut den Ermittlern bei den Ausschreitungen im Juli 2017 den sogenannten schwarzen Block aufgewiegelt haben. So sollen sie unter anderem durch Arm- und Handzeichen sowie skandierende Rufe die Gewaltbereitschaft des Blocks gesteigert und ihn gezielt auf Polizisten gelenkt haben.

Am Mittwoch wurde laut Hamburger Polizei zudem ein Szenetreff von Linksaktivisten in Frankreich durchsucht, der maßgeblich von den beiden Verdächtigen gegen den Bau eines Atommüllendlagers initiiert wurde. Der 35-Jährige ist den französischen Behörden demnach als »gewalttätiger Umweltaktivist« bekannt.

Am Rande des G20-Gipfeltreffens in Hamburg im Juli 2017 war es zu schweren Ausschreitungen, Brandstiftungen und teilweise Plünderungen gekommen. Eine Sonderkommission der Polizei ermittelt in diesem Zusammenhang.

Schuldspruch wegen Laserpointer-Angriffs auf Polizeihubschrauber

Unterdessen ist ein 27-Jähriger wegen des Angriffs eines Polizeihubschraubers mit einem Laserpointer während des G20-Gipfels am Mittwoch zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der gebürtige Greifswalder hat sich nach Überzeugung des Amtsgerichts Hamburg-Altona des versuchten gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr sowie der versuchten gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht. »Das Gericht ist davon überzeugt, dass es der Angeklagte war, der das Lasergerät bediente.«

Der Mann hatte laut Urteil am 6. Juli mehrere Stöße eines grünen Laserlichts aus dem Fenster einer Dachgeschosswohnung in Richtung des Polizeihubschraubers abgegeben, der in etwa 400 Metern Höhe über Altona kreiste. Die Verteidigung hatte auf einen Freispruch plädiert. Sie kündigte an, wahrscheinlich in Revision zu gehen. Sie bezeichnete die Aussagen der Besatzung als »erstunken und erlogen«. dpa/nd

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