Urteil gegen NPD-Politiker aufgehoben

Bundesgerichtshof hebt Schuldspruch wegen Brandstiftung aufgrund von Äußerungen eines Schöffens über den Angeklagten auf

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Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen den Brandstifter von Nauen, Maik Schneider, aufgehoben. Der BGH hat diese Entscheidung am Donnerstag auf seiner Webseite veröffentlicht. Zuvor hatte die »Märkische Allgemeine« berichtet. Der Prozess gegen den NPD-Politiker wegen der Brandstiftung im August 2015 an einer Turnhalle in Nauen (Havelland), die als Unterkunft für Asylsuchende vorgesehen war, muss nun am Landgericht Potsdam neu aufgerollt werden. Schneider war vergangenes Jahr in erster Instanz zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Der BGH begründete seine Entscheidung nun damit, dass ein Schöffe in dem Prozess Äußerungen von Schneider zu seiner Tat als »Quatsch« bezeichnet hatte. Dieser Ausspruch habe, anders als vom Landgericht entschieden, ein Misstrauen von Schneider in die Unparteilichkeit des Schöffen gerechtfertigt, so das oberste Strafgericht.

Im Prozess hatte der NPD-Politiker behauptet, er habe nur ein Zeichen setzen und die Fassade ein bisschen einrußen wollen. Dass die Turnhalle völlig ausbrennt, habe er nicht gewollt. Das sei ein Missgeschick gewesen, beteuerte er. Dieser Darstellung wollte jedoch nicht einmal sein Verteidiger Ulli Boldt folgen, der in seinem Plädoyer für seinen Mandanten fünf Jahre Haft wegen vorsätzlicher Brandstiftung gefordert hatte. Der Sachschaden belief sich damals auf 3,5 Millionen Euro. Nach Angaben des Innenministeriums war es in Brandenburg der schwerste rassistische Angriff auf Unterkünfte für Asylsuchende seit 20 Jahren. Im Sommer 2017 wurde die neu aufgebaute Turnhalle schließlich wiederöffnet.

Schneiders Verteidiger Jens-Michael Knaak sagte am Donnerstag gegenüber dem rbb, sein Mandant sitze jetzt bereits seit zwei Jahren und vier Monaten in Untersuchungshaft und das ohne rechtskräftiges Urteil. Knaak will sich deshalb an das Oberlandesgericht wenden.

Der Vorsitzende Richteram Landgericht Potsdam, Theodor Horstkötter, hatte sein Urteil damals unter anderem mit dem Gedanken der Generalprävention begründet. Der Angeklagte hätte die Sporthalle aus rechtsradikalen und fremdenfeindlichen Motiven niedergebrannt. Der Staat könne die Gesinnung der Täter und den Bruch der Rechtsordnung nicht dulden, so Horstkötter. Agenturen/nd

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