Deutschland bleibt Nitrat-Sünder

EuGH verurteilt Bundesrepublik wegen fehlender Wasserschutzmaßnahmen

  • Grit Gernhardt
  • Lesedauer: 4 Min.

»Nitrate sind die Salze und Ester der Salpetersäure (HNO3)« - das erfährt, wer beim Onlinelexikon Wikipedia nach dem Stichwort sucht. Soweit die Theorie. Welche hohe praktische Bedeutung sie jedoch für Landwirtschaft und Umwelt haben, lässt das am Freitag verkündete Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) erahnen. Nun steht fest, dass Deutschlands Landwirte jahrelang zu viel Dünger auf die Felder gekippt haben - mit schwerwiegenden Folgen für Pflanzen, Tiere und Gewässer.

Das Gericht urteilte in dem seit 2016 laufenden Vertragsverletzungsverfahren, dass Deutschland in der Vergangenheit nicht genug getan habe, um Gewässer vor Nitratbelastung zu schützen. Als Messungen zeigten, dass die getroffenen Maßnahmen nicht ausreichten, seien keine ambitionierteren vorgelegt worden. Die EU-Nitratrichtlinie, gegen die Deutschland verstoßen hat, soll Gewässer vor Verunreinigung schützen.

Denn das aus der Gülle stammende Nitrat sorgt zwar dafür, dass die Pflanzen besser wachsen. Doch wenn zu viel gedüngt wird, landen die Reste in Grundwasser, Flüssen und am Ende im Meer. Die Grenzwerte für die Stickstoffverbindungen überschreitet Deutschland an einigen Messstellen seit Jahren deutlich. Zudem können aus Nitrat giftige Nitrite entstehen - tödlich für Fische und Wasserorganismen - und etwa auch für Säuglinge. Deshalb werden Nitrate aufwendig aus dem Trinkwasser gefiltert. Doch die hohe Verunreinigung stellt Kläranlagen bereits jetzt vor Probleme und könnte den Verbrauchern höhere Wasserpreise bescheren: Das Umweltbundesamt (UBA) ging im Sommer 2017 von bis zu 767 Millionen Euro Mehrkosten im Jahr aus.

Die gestiegenen Wasseraufbereitungskosten machen auch dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) Sorgen: Verbandsvizepräsident Karsten Specht sagte, das Urteil müsse jegliche Hinhaltetaktik beenden. Zwar habe sich der EuGH erwartungsgemäß nicht explizit dazu geäußert, ob die Änderungen im neuen Düngerecht Abhilfe geschaffen hätten, es spreche aber einiges dafür, dass die aktuellen Regelungen, beispielsweise zu Sperrzeiten und zu Flächen, die für das Düngen ungeeignet sind (wie gefrorene Böden) nicht ausreichend seien, um die EU-Richtlinie einzuhalten.

Angesichts der EU-Klage hatte die damalige Regierung am 1. Juni 2017 eine neue Düngeverordnung in Kraft gesetzt. Die Änderungen sollen laut der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung »dafür sorgen, dass die Effizienz der Düngung erhöht, die Gewässer besser geschützt und die Ammoniakemissionen reduziert werden«. Doch laut dem UBA zeigen 18 Prozent der Grundwasserkontrollstationen eine erhöhte Belastung, in landwirtschaftlich stark genutzten Gebieten sogar 28 Prozent - mit den bekannten Folgen für die Umwelt.

Umweltschützer zeigten sich denn auch erfreut über das EuGH-Urteil, das im nächsten Schritt zu Strafzahlungen für die Bundesrepublik führen könnte. Hubert Weiger, Vorsitzender des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), sprach von einer »schallenden Ohrfeige für die Bundesregierung«. Bundesagrarministerin Julia Klöckner müsse schnell handeln - zwar betreffe das Urteil noch das alte Düngerecht, doch auch die neue Verordnung müsse überarbeitet werden. Weiger forderte eine Streichung der Ausnahmeregelungen und schärfere Sanktionsmöglichkeiten gegen unwillige Landwirte.

Die Umweltschutzorganisation WWF setzt zudem auf einen »Gülle-Euro«. Mit Hilfe einer Stickstoffüberschussabgabe könne man das Nitratproblem in den Griff bekommen. Im Gegenzug sollten für Betriebe, die nicht mit Gülle arbeiteten, bessere Bedingungen geschaffen werden.

Auf die Verbraucher könnten im schlimmsten Fall hohe Kosten durch das Urteil zukommen: »Dafür büßt der Steuerzahler dreifach«, sagte Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des Bundes Ökologische Lebensmittelwirtschaft. »Die Bürger zahlen die Subventionen für eine Landwirtschaft, die zu viel Stickstoff düngen darf, tragen die steigenden Kosten der Trinkwasserreinigung und kommen für die hohen Strafzahlungen aufgrund schlechter Regeln und mangelhaftem Vollzug auf.« Die geltende Düngeverordnung hält zu Löwenstein für unwirksam: Es müsse festgelegt werden, dass nur so viele Tiere gehalten würden, wie Böden und Gewässer verkrafteten.

Deutschland muss zunächst die Kosten des Verfahrens zahlen - und mit seiner Gesetzgebung dem Urteil Rechnung tragen. Ministerin Klöckner gab sich allerdings am Donnerstag gelassen und verwies auf die geltende Düngeverordnung, die für weniger Nitrateinträge sorge.

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