nd-aktuell.de / 22.06.2018 / Berlin / Seite 11

Schwitzen statt Sitzen

Debatte um Schwarzfahren und Ersatzfreiheitsstrafen spaltet Rot-Rot-Grün

Jérôme Lombard

Soll Schwarzfahren auch in Zukunft weiter ein Straftatbestand bleiben? Diese Frage sorgt in der rot-rot-grünen Koalition schon seit längerer Zeit für reichlich Gesprächsstoff. Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) hat sich wiederholt für eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens im ÖPNV ausgesprochen, um damit die Zahl der in Berlin verhängten sogenannten Ersatzfreiheitsstrafen zu reduzieren. Am Donnerstag legte er bei einem Pressegespräch zum Thema nach. »Ich halte es für sinnvoll, das Schwarzfahren statt wie bisher als Straftatbestand analog zum Falschparken als Ordnungswidrigkeit zu ahnden«, sagt der Justizsenator. Niemand gehöre ins Gefängnis, weil er Geldstrafen wegen Schwarzfahrens nicht bezahlen könne, so Behrendt.

Wer wiederholt ohne Ticket im Bus oder in der Bahn erwischt wurde, muss gemäß bundesdeutschen Strafgesetzbuchs wegen der Erschleichung von Leistungen eine Geldstrafe zahlen. Wer diese Strafe nicht zahlt und keine gemeinnützige Arbeit ableisten will, kommt ins Gefängnis. Diese besondere Form der Haft heißt im Juristendeutsch Ersatzfreiheitsstrafe und betrifft neben notorischen Schwarzfahrern auch alle anderen, die eine verhängte Geldstrafe nicht bezahlen wollen oder können.

In Berlin gibt es eine Vielzahl von Angeboten, die es verhindern sollen, dass es überhaupt erst zum Antritt einer Ersatzfreiheitsstrafe kommt. In dem Programm »Schwitzen statt Sitzen« beispielsweise verpflichten sich zu einer Geldstrafe verurteilte Straftäter, die ihre Strafe nicht bezahlen können, zu gemeinnütziger Arbeit. So können sie die verhängten Tagessätze Schritt für Schritt abarbeiten. Derartige Haftvermeidungsprojekte sollen den Betroffenen nicht nur vor dem Gang ins Gefängnis bewahren, sondern ihm im Sinne der Resozialisierung auch wieder an ein geregeltes Arbeitsleben heranführen.

Justizsenator Behrendt kündigte an, die Programme zur Reduzierung der Ersatzfreiheitsstrafen weiter fördern zu wollen. »Ich halte die gemeinnützige Arbeit für wesentlich sinnvoller als die Haft«, sagte Behrendt. Bereits jetzt schon könnten pro Jahr rund 100 00 Hafttage mit Arbeitsstunden abgeleistet werden. Berlin habe mit seinen Haftvermeidungsprojekten bundesweit eine Vorreiterrolle.

Unterstützung für die Haltung des Justizsenators kommt vom LINKEN-Rechtsexperten Sebastian Schlüsselburg. »Es ist falsch, Sozialleistungsempfänger, Obdachlose und Menschen mit Suchtproblemen, die sich den ÖPNV nicht leisten können, ins Gefängnis zu stecken«, sagte Schlüsselberg dem »nd«. Der Strafrechtskatalog müsse dringend entschlackt und das Nutzen des ÖPNVs ohne gültiges Ticket als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, die mit entsprechenden Bußgeldern belegt wird. Es gehe dabei also keineswegs darum, Kunden ohne Ticket von BVG und S-Bahn in Zukunft ohne Strafen davonkommen zu lassen, wie Schlüsselburg sagte. »Wir müssen die Ersatzfreiheitsstrafen auch deswegen schnellstmöglich reduzieren, damit wir in den Gefängnissen neue Kapazitäten für die Haftgefangenen schaffen«, so der LINKEN-Politiker. Eine entsprechende Bundesratsinitiative zur Entkriminalisierung des Schwarzfahrens liege bereits seit 2016 in seiner Schublade. Alleinig wegen des Widerstands aus den Reihen der SPD, habe er sie bisher dort auch lassen müssen.

Die Sozialdemokraten sind unterdessen in der Frage gespalten. Während Innensenator Andreas Geisel auf der Klausurtagung der LINKEN im Frühjahr Unterstützung für eine entsprechende Berliner Bundesratsinitiative erkennen ließ, hält der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sven Kohlmeier, das Vorhaben für keine gute Idee. »Das Erschleichen einer Leistung - und nichts anderes ist Schwarzfahren - kommt einem Betrug gleich, der auch als solcher verfolgt werden muss«, erklärte Kohlmeier dem »nd«. Es sei durchaus richtig, das Thema Schwarzfahren mit der sozialen Frage zu verbinden. »Deswegen setze ich mich auch für einen kostenfreien ÖPNV ein«, sagte Kohlmeier. Im Übrigen würde die Herabstufung des Schwarzfahrens zu einer Ordnungswidrigkeit keinen Unterschied machen. Wer seine Bußgelder wiederholt nicht bezahlt, muss ebenfalls ins Gefängnis. Dann unter dem Label Erzwingungshaft. Es sei denn, der Betroffene leistet gemeinnützige Arbeit.

Und an diesem Punkt ist Kohlmeier wieder ganz bei seinen Koalitionskollegen: »Die Stärkung der Haftvermeidungsprojekte ist wichtig und richtig.«