nd-aktuell.de / 27.06.2018 / Ratgeber / Seite 22

Wer erfährt vom Vermögen?

Ingrid Laue

Mein Vater ist verstorben. Ich habe gehört, dass das Finanzamt automatisch erfährt, welches Vermögen er hat. Stimmt das?
Hajo W. Berlin

Hinterlässt ein Verstorbener Vermögen, so müssen Banken, Vermögensverwalter und Versicherungsunternehmen binnen eines Monats nach Bekanntwerden des Todesfalls über die konkrete Höhe das Finanzamt informieren. Auch Gerichte, Behörden und Notare müssen Informationen schriftlich anzeigen, die für die Festsetzung der Erbschaftsteuer von Bedeutung sein können.

Kreditinstitute dürfen jedoch auf eine Anzeige an das Finanzamt verzichten, wenn das von ihnen für den Erblasser verwahrte Vermögen insgesamt maximal 5000 Euro beträgt.

Es gibt im Übrigen Infos, in denen von einer Bagatellgrenze von 1000 Euro gesprochen wird. Die Bagatellgrenze bezieht sich nicht auf die einzelnen Kontostände, sondern auf das gesamte Guthaben bei einer Bank oder Versicherung. Siehe auch unter www.gesetze-im-internet.de/erbstdv_1998/BJNR265800998.html[1]

Ungeachtet der Bagatellgrenze müssen Erben und Vermächtnisnehmer jedoch das erhaltene Kapitalvermögen in ihrer Erbschaftsteuererklärung angeben. Ingrid Laue

Links:

  1. http://www.gesetze-im-internet.de/erbstdv_1998/BJNR265800998.html