• Berlin
  • Berliner Mobilitätsgesetz

Avantgarde auf dem Papier

Nicolas Šustr über den mühsamen Weg zum Badespaß

  • Nicolas Šustr
  • Lesedauer: 1 Min.

Es ist lange her, dass die Hauptstadt in Verkehrsfragen die Nase vorn hatte. Mit dem nun verabschiedeten Mobilitätsgesetz ist zumindest die rechtliche Grundlage für die Verkehrswende gelegt. Es ist das erste Gesetz seiner Art in Deutschland. Dieser Erfolg der Macher des Volksentscheids Fahrrad ermutigt bundesweit Initiativen, ebenfalls über Mittel der direkten Demokratie dem Rad den ihm gebührenden Platz im Verkehr einzuräumen. In Nordrhein-Westfalen werden bereits Unterschriften für die Volksinitiative Fahrrad gesammelt, es wäre nach Berlin die zweite Initiative auf Landesebene.

Dabei könnte es leicht passieren, dass die Nachzügler in der Umsetzung die Hauptstadt überholen. Denn hier ist die gesetzliche Grundlage zwar gelegt, die tatsächliche Ausführung ist aber längst noch nicht in trockenen Tüchern.

In vielen Bezirken fehlen die entsprechenden Planer, es gibt noch Unklarheiten, wie die Begleitgremien genau ausgestaltet werden sollen. Erst jetzt beginnen die Abstimmungsrunden der Funktionsträger in den einzelnen Parteien. Das hätte schon vor anderthalb Jahren passieren können. Und die Verwaltung hat noch nicht verstanden, dass echte Transparenz ihr helfen kann. Die Verkehrswende ist wahrlich kein Selbstläufer.

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