Entschädigung für Atomkonzerne
Bundestag nickt Kabinettsvorlage ab
Berlin. Für den 2011 beschlossenen Atomausstieg erhalten die Energiekonzerne RWE und Vattenfall eine satte Entschädigung. Der Bundestag verabschiedete am späten Donnerstagabend eine entsprechende Gesetzesänderung und setzte damit ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts um. Die Richter hatten im Dezember 2016 entschieden, dass die Stromkonzerne für bereits getätigte Investitionen und für verfallene Stromproduktionsrechte entschädigt werden müssen. Die Höhe der Entschädigung kann allerdings erst im Jahr 2023 ermittelt werden, wenn die tatsächlich nicht produzierte Strommenge und die damit entgangenen Gewinne konkret feststehen. Die Bundesregierung rechnet laut Gesetzentwurf mit einem Betrag »im oberen dreistelligen Millionenbereich«.
Im Gegensatz zu RWE und Vattenfall steht E.on bisher keine Entschädigung zu. Der landeseigene Kraftwerksbetreiber EnBW aus Baden-Württemberg hatte nicht geklagt. dpa/nd
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