Klage gegen Justizsenator abgewiesen

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Das Landesverfassungsgericht hat am Mittwoch eine Klage der AfD gegen Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) abgewiesen. Der AfD-Landesverband war vor das Verfassungsgericht gezogen, weil ihrer Ansicht nach Äußerungen des Senators im rbb sowie im Abgeordnetenhaus gegen die Neu᠆tralitätspflicht eines Regierungsmitglieds verstoßen hätten und er ihr Recht auf Chancengleichheit im Wettbewerb der politischen Parteien verletzt habe.

Das Gericht urteilte nun, Behrendts Äußerungen im rbb hätten keinen ausreichenden Bezug zur AfD gehabt. Den Bezug habe allein der rbb hergestellt. Auch die Äußerungen des Senators im Abgeordnetenhaus sind nach Ansicht des Verfassungsgerichts nicht zu beanstanden, »weil der Antragsgegner im Rahmen der parlamentarischen Fragestunde zu Rede und Antwort verpflichtet war und in dieser Situation nicht dem für Regierungsmitglieder unter anderen Voraussetzungen geltenden Gebot strikter Neutralität unterlag«.

Behrendt sagte dem »nd«: »Ich freue mich über die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs. Die offene politische Auseinandersetzung ist unerlässlich für die Demokratie. Sie lebt davon, dass politische Meinungen auch zugespitzt formuliert werden können. Das Opfernarrativ der AfD ist mit dieser Entscheidung erschüttert.«

Behrendt hatte im April 2017 im Abgeordnetenhaus erklärt, er werde bei zwei AfD-Bundestagskandidaten, die im Landesdienstbeschäftigt waren, »näher hingucken«. Zu prüfen sei, ob sie sich an das dienstrechtliche Gebot der Mäßigung und Zurückhaltung halten und sich jederzeit zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. jot

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