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Bisher kein Bleiberecht von Opfern rechter Gewalt beantragt

2017 beschlossene Regelung zum Schutz Betroffener von Hasskriminalität kam in Berlin noch nicht zum Einsatz

Es sollte ein Signal gegen rechte Gewalt sein: Berlin erließ vor einem Jahr eine Regelung, wonach ausreisepflichtige Opfer von Hasskriminalität eine Bleibeperspektive erhalten sollen. Bisher kam das Verfahren aber nicht zum Einsatz.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1093817.hasskriminalitaet-in-berflin-bisher-kein-bleiberecht-von-opfern-rechter-gewalt-beantragt.html

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