Einer von vielen

Wie der deutsche Staat Verbrecher als V-Leute schützt

Der Neonazi ist jetzt 48 Jahre alt. Er stammt aus Berlin und ist wegen Mordversuchs verurteilt worden. Im Mai 1992 hatte er als Anführer eines Neonazi-Rudels einen Lehrer aus Nigeria verfolgt. Man schlug den Mann zusammen. Als der Versuch, ihn als »Kohle« anzuzünden, fehlschlug, wollte man den Hilflosen ertränken. Dass das Opfer schwer verletzt überlebte, ist Zufall. Kein Zufall ist es, dass der Verfassungsschutz sowie andere Dienste solche von Rassismus geleitete kriminelle Gestalten wie Carsten Szczepanski in ihren Dienst nahmen und bis heute vor dem Gesetz schützen.

Während der sogenannten Wende hatte Szczepanski in der Noch-DDR eine neonazistische Ku-Klux-Klan-Gruppierung aufgebaut. 1991, bei einem Treffen mit den US-Klan-Chef Dennis Mahon im Berliner Umland, brannte ein Kreuz. Vor laufenden TV-Kameras. Im selben Jahr fand die Polizei bei einer Durchsuchung in Szczepanskis Wohnung Material zum Bombenbau. Die Bundesanwaltschaft...


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