nd-aktuell.de / 11.07.2018 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 11

Rauch und Schall

Thüringen: In fünfeinhalb Monaten muss jede Wohnung mit Brandmeldern ausgestattet sein

Erfurt. Zehntausende Wohnungen in Thüringen sind mit Rauchmeldern ausgerüstet worden. Die Nachrüstung bestehender Wohnungen mit den kleinen Geräten komme gut voran, sagten Vertreter der Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft auf Anfrage. »Wir sind auf der Zielgeraden«, so ein Sprecher des Wohnungswirtschaftsverbandes, der allein mehr als 265 000 Wohnungen im Land bewirtschaftet. Auch aus Sicht des Immobilienverbandes sowie der Eigentümerschutzgemeinschaft Haus&Grund ist man beim Einbau der Rauchwarner, die Leben retten können, weit vorangekommen. Die Frist zur Nachrüstung von Wohnungen mit Rauchmeldern läuft in Thüringen Ende Dezember aus.

In den Jahren zuvor erlitten im Freistaat jährlich Hunderte Menschen Rauchgasvergiftungen, weil Brände nicht rechtzeitig bemerkt wurden. Der Landtag hatte 2014 die Rauchmelderpflicht für bestehende Wohnungen in die Bauordnung geschrieben. Für Neubauten waren die kleinen Warner bereits zuvor Pflicht.

Zwar gibt es inzwischen in allen Bundesländern eine Rauchmelderpflicht, die gesetzlichen Bestimmungen dazu sind jedoch von Bundesland zu Bundesland verschieden, desgleichen die Übergangszeiten. Im Vergleich zu anderen Bundesländern, darunter Baden-Württemberg oder Bayern, billigte das Thüringer Landesparlament den Wohnungsgesellschaften und privaten Vermietern eine relativ lange Übergangszeit für die Nachrüstung zu - bis 31. Dezember 2018. Mit den Geräten, die an der Decke blinken, müssen laut Bauordnung Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die im Notfall als Fluchtweg dienen, ausgerüstet werden.

»Im Durchschnitt wurden drei Rauchmelder pro Bestandswohnung installiert«, sagte der Technik-Referent des Verbandes der Wohnungswirtschaft, Rainer Nowak. Nach Einschätzung des Verbandes sind bei den Mitgliedsunternehmen bereits etwa drei Viertel der Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet. In der zweiten Jahreshälfte folge der Rest. »Entsprechende Vereinbarungen mit Dienstleistern in den Regionen haben die Wohnungsunternehmen dazu abgeschlossen.« Im Verband seien 172 vor allem kommunale und genossenschaftliche Wohnungsgesellschaften vertreten.

Nach Angaben des Landessprechers des Immobilienverbandes IVD Jörg Wanke, sind viele Wohnungen von privaten Vermietern ebenfalls nachgerüstet. »Jetzt läuft der Endspurt.« In der Regel seien die Arbeiten von den Hausverwaltern veranlasst worden. In diesen Wohnungen liege der Nachrüstgrad bereits bei etwa 90 Prozent, schätzte Wanke. »Diskussionen hat es nur in wenigen Wohnungseigentümergemeinschaften gegeben.« Dabei sei es meist um eine einheitliche Technikausstattung ganzer Wohnhäuser gegangen.

Joachim Bleeck, Landessprecher von Haus&Grund, sagte, »der Einbau ist relativ weit fortgeschritten, sodass er in den nächsten Monaten abgeschlossen ist«. Der Verband empfehle seinen Mitglieder Rauchmelder auch in Wohnzimmern einzubauen, um die Sicherheit zu erhöhen. Dafür sorgten auch miteinander vernetze Meldersysteme. Wer Ende des Jahres noch keines der kleinen Geräte in der Wohnung hat, sollte seinen Vermieter darauf hinweisen, raten die Verbandsvertreter. Sie verwiesen zudem auf die Wartung der Warner - mit jährlichen Inspektionen. In großen Wohnhäusern könnte das auch über eine Funkzentrale erfolgen.

Doch wer kontrolliert, dass sich auch alle Vermieter an die Nachrüstpflicht halten? Laut Thüringer Bauministerium sind dafür die Bauaufsichtsbehörden der Kreise, der kreisfreien und der großen kreisangehörigen Städte zuständig. dpa/nd