Kaum Hoffnung auf Gerechtigkeit

Oberlandesgericht München spricht Urteil im NSU-Prozess / Aufklärung der rassistischen Morde bleibt lückenhaft

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Berlin. An diesem Mittwoch soll der Prozess gegen Unterstützer der rechtsradikalen Terrorzelle NSU enden, die jahrelang in der Bundesrepublik unbehelligt Anschläge verüben, Banken überfallen und zehn Menschen ermorden konnte. Der Mordserie fielen neun Migranten und die Polizistin Michèle Kiesewetter zum Opfer. Nun will das Oberlandesgericht München ein Urteil gegen die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe und die vier mitangeklagten mutmaßlichen Terrorhelfer Ralf Wohlleben, André E., Carsten S. und Holger G. sprechen.

Die Hinterbliebenen der Opfer hatten beim Beginn des Prozesses vor fünf Jahren erklärt, sie erhofften sich von dem Verfahren Gerechtigkeit. Doch die wird es nicht geben, wenn nicht alle Fragen zum NSU-Komplex geklärt sind. Noch immer gibt es viele Lücken. Die Aufklärung wurde von den sogenannten Sicherheitsbehörden immer wieder behindert. Gamze Kubasik, die Tochter des in Dortmund ermordeten Mehmet Kubasik, erklärte am Dienstag in München, die Mörder hätten Unterstützer vor Ort gehabt. »Ich möchte, dass alle Helfer, die man kennt, angeklagt werden«, forderte Gamze Kubasik.

Rechtsanwalt Sebastian Scharmer, der Kubasik im NSU-Prozess vor dem Münchner Oberlandesgericht vertritt, bezeichnete die These vom »abgeschotteten, isolierten NSU-Trio«, das allein für alle zehn Morde verantwortlich sein solle, als »Mythos«. Helfer und möglicherweise weitere Mittäter »laufen auch heute noch frei herum«, vermutete Scharmer.

Der Prozess umfasste 437 Verhandlungstage. Die Bundesanwaltschaft fordert für Zschäpe lebenslange Haft und sieht die Hauptangeklagte als Mittäterin der fast durchweg rassistisch motivierten Morde und Anschläge von den Rechtsterroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, die sich nach einem missglückten Banküberfall das Leben genommen hatten.

Die Verteidiger Zschäpes halten deren Tatbeteiligung für nicht bewiesen und plädieren für eine Haftstrafe wegen Brandstiftung. Ihre Vertrauensanwälte halten zudem eine Bestrafung wegen Beihilfe zu Raubüberfällen für angemessen. Agenturen/nd Seiten 2 bis 5

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