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Barley schwächt neue Mietpreisbremse ab

Wichtige Teile der Neuregelung aus dem Bundesjustizministerin sollen nur noch für Gebiete mit »angespanntem Wohnungsmarkt« gelten

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) schwächt die geplante Neuregelung der Mietpreisbremse ab. Zwar sollen Vermieter wie schon geplant künftig statt elf Prozent nur noch acht Prozent der Modernisierungskosten auf Mieter umlegen dürfen - die Neuerung soll aber nur für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt gelten. Das geht aus einem auf den 10. Juli datierten Gesetzentwurf hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Im Anfang Juni von Barley präsentierten Entwurf sollten von dieser Regelung noch alle Mieter profitieren. Die Union kritisierte, dass Barley die sogenannte Modernisierungsumlage deutschlandweit senken wollte und nicht nur in Mietpreisbremsen-Gebieten. Künftig würde die begrenzte Umlage nur noch für Gebiete greifen, »in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist«.

Für die entsprechende Einstufung sind die Landesregierungen zuständig. Allerdings soll, wie auch bisher schon geplant, die Miete nach einer Modernisierung um maximal drei Euro pro Quadratmeter in sechs Jahren steigen.

Der Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse sieht auch eine Auskunftspflicht für Vermieter vor, die zehn Prozent oder mehr auf die ortsübliche Miete aufschlagen wollen. Bei Modernisierungen, die mit der Absicht durchgeführt werden, Mieter loszuwerden, sollen Mieter Anspruch auf Schadenersatz bekommen. Wer eine solche Modernisierung ankündigt oder vornimmt, müsste mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro rechnen.

Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW begrüßte erwartungsgemäß die Änderung bei der Modernisierungsumlage. Präsident Axel Gedaschko erwartete aber »letztendlich keine positive Wirkung für den Wohnungsmarkt«. Vielmehr müsse die Politik bessere Bedingungen für den Neubau schaffen. dpa/nd

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