nd-aktuell.de / 13.07.2018 / Kommentare / Seite 4

Der Staat muss digitales Erbe regeln

Moritz Wichmann über den Tod im Internet

Moritz Wichmann

Haben Sie ihren digitalen Nachlass geregelt und verfügt, was mit allen Konten bei Onlinediensten nach ihrem Tod passiert? Nur die wenigsten Menschen haben ihren digitalen Nachlass geregelt. Doch das Internet wird erwachsen und muss sich Problemen widmen, die etwa Mark Zuckerberg noch sehr fern waren, als er als junger Student an der Yale-Universität im Studentenwerkzimmer sein Freundschaftsnetzwerk plante. Genau so fern vermutlich wie die Tatsache, das Facebook mittlerweile Wahlen beeinflusst. Das zumindest erzählte Zuckerberg dem EU-Parlament im Fall Cambridge Analytica.

Nun hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass das Netzwerk die Nachrichten einer toten Tochter an die Erben - in diesem Fall die Eltern - herausgeben muss. Chat-Nachrichten sind wie analoge Briefe Teil der Erbmasse[1]. Dass sich Facebook jahrelang hinter dem vermeintlichen Datenschutz der Chatpartner der toten Tochter verstecken und die Herausgabe verweigern konnte, ist aber auch ein Politikversäumnis.

Gerade weil die Digitalunternehmen so mächtig sind, dass Einzelne gegen die Rechtsabteilungen der Großkonzerne aus dem Silicon Valley nicht ankommen und die meisten Menschen nicht über ihren digitalen Nachlass nachdenken, müsste die Politik diesen regeln oder erleichtern. Mit klaren Vorschriften und einem digitalen Sterberegister[2], das Internetdienste automatisch über den Tod eines Nutzers informiert. Man wolle die »Vererbbarkeit des digitalen Eigentums rechtssicher regeln«, heißt es im Koalitionsvertrag. Immerhin. Doch bisher ist nicht viel passiert.

Auch die Aufklärung der Nutzer könnte der Staat leisten. Googelt man das Thema, finden sich zwei einseitige Onlineartikel auf der Seite der Bundesregierung, die zum Teil auf Verbraucherschutzorganisationen verweisen. In einer 50-seitigen Broschüre des Justizministeriums zum Thema »Erbe« wird das digitale Erbe auf drei Seiten verhandelt. Das ist über 30 Jahre nach Etablierung des Internets mit mittlerweile 62 Millionen deutschen Internetnutzern zu wenig.

Links:

  1. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1094053.digitaler-nachlass-erben-muessen-zugang-auf-facebook-konto-bekommen.html
  2. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1093986.digitaler-nachlass-der-ungeregelte-digitale-tod.html