Rigaer Straße: Bäckerei-Vorfall vor Gericht

Ein Mann streichelt einen Hund und landet im Krankenhaus - der Besitzer in Untersuchungshaft

  • Johanna Treblin
  • Lesedauer: 2 Min.

»Free Isa«, grüßte eine Frau aus dem Zuschauerraum zu Beginn des Prozesses. Isa, das ist Marek M., der im Erdgeschoss der Rigaer Straße 94 wohnt, allerdings nicht im bekannten linken Hausprojekt, sondern im Vorderhaus. Seine Nachbarn sehen seine Festnahme, die andauernde Untersuchungshaft und den Prozess als Teil einer Strategie der Polizei. Die wolle die Unterstützung für das Hausprojekt schmälern, indem sie an M. ein Exempel statuiere, so steht es auf der Internetseite einer »Soligruppe für Isa und Nero«, der ebenfalls von der Polizei verhaftet wurde.

Rund 20 Unterstützer begleiteten den zweiten Prozesstag am Montag im Amtsgericht Tiergarten. Vormittags wurde ein Zeuge im sogenannten Bäckerei-Vorfall vernommen. Der Zeuge streichelte im März vor einer Bäckerei in der Rigaer Straße den Hund des Angeklagten, der wurde aggressiv, und schließlich lagen beide Männer am Boden, der Angeklagte saß auf dem Zeugen und drückte ihn zu Boden. Uneins sind sich die Beteiligten in den entscheidenden Details: M. sagte, der Zeuge sei betrunken gewesen, habe den Hund zwar zunächst freundlich gestreichelt, der habe aber schließlich Angst vor dem Mann bekommen, weil dieser zudem Flaschen in seine Richtung schwang und damit schließlich auch schlug. Der Zeuge habe dann noch die Frau des Angeklagten bedroht. M. habe ihn schließlich bei deren Verteidigung zu Boden gerungen. Er habe ihn sofort losgelassen, als dem Zeugen eine vierte Person die Flasche aus der Hand genommen hatte. Der Zeuge gab zu, an dem Tag schon mehrere Flaschen Bier getrunken zu haben, meinte aber, der Hund sei sofort aggressiv geworden, er habe sich gegen dessen Angriff gewehrt, sei bewusstlos geworden und erinnere sich nur noch daran, gewürgt worden zu sein. »Er wollte mich töten, für mich war das klar«, sagte er im Gerichtssaal, zeigte während seiner emotionalen Ausführungen mehrfach auf den Angeklagten. Wie lange er anschließend im Krankenhaus war - 17 oder 27 Tage - konnte er nicht genau sagen.

Zuvor hatten die Verteidiger eine Einlassung von M. verlesen: Er wisse, wie man jemanden an der Kehle nach unten drücke, ohne zu würgen. »Wenn ich ihn verletzt habe, tut es mir leid.« Die Anwälte beantragten zudem das Hinzuziehen eines Wahrnehmungspsychologen: Lichtverhältnisse und Distanz hätten es unmöglich gemacht, zwei weitere Vorfälle korrekt zu verfolgen, die entsprechenden Zeugenaussagen seien somit unbrauchbar. Die Fortsetzung folgt am 23. Juli.

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal