Reiseportal stellt sich Freibrief aus

Reiserecht

  • OnlineUrteile.de
  • Lesedauer: 1 Min.

Danach können Kunden bei falschen Angaben auf der Webseite »web.de« gegenüber dem Reisevermittler keinerlei Ansprüche auf Schadenersatz geltend machen, kritisierte der Verbraucherschutzverband. Diese Regelung sei unzulässig und dürfe von der GmbH nicht länger verwendet werden. Auch das Oberlandesgericht München (Urteil vom 15. März 2018, Az. 29 U 2137/17) erklärte diese Klausel für unwirksam. Ein Reisevermittler dürfe die Haftung für eine unzutreffende Beschreibung der Reiseleistungen auf seiner Internetseite nicht per AGB generell ausschließen. OnlineUrteile.de

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