Rehabilitierung Homosexueller ausweiten

Berlin bringt Bundesratsinitiative für zwischen 1945 und 1994 verfolgte Lesben und Schwule auf den Weg

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Mit einer Bundesratsinitiative will Berlin die Rehabilitierung, Entschädigung und Versorgung von zwischen 1945 und 1994 verfolgten Homosexuellen weiter verbessern. Ziel sei, dass ein sozialer Ausgleich für Betroffene geschaffen wird, die infolge einer Verurteilung, einer Haftstrafe oder wegen anderer Repressionen unter massiven Spätfolgen leiden, teilte Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) am Dienstag mit.

Das vor einem Jahr verabschiedete Rehabilitierungsgesetz für Homosexuelle sei ein wichtiges Signal an die Opfer gewesen, habe aber in der Praxis Lücken, sagte Behrendt. Beispielsweise blieben jene Opfer unberücksichtigt, die in Untersuchungshaft saßen und nicht verurteilt wurden. Razzien und andere staatliche Maßnahmen wie Heimeinweisungen oder Denunziationen, die mit dem Paragrafen 175 in Verbindung standen, hätten die Lebensperspektive vieler Betroffener zerstört. Der Ausschluss von Studium, Ausbildung und beruflichen Positionen hätte dazu geführt, dass etliche schwule Männer heute im Alter an der Armutsgrenze, oft in sozialer Isolation lebten und unter gesundheitlichen Spätfolgen litten.

»Wir sind den Opfern dieses Unrechts eine schnelle Hilfe schuldig, denn die Betroffenen sind in einem hohen Alter und sollten ihre Entschädigung noch erleben«, sagte der Senator. Mit der Bundesratsinitiative solle auch bezüglich noch bestehender unterschiedlicher Altersgrenzen für homo- und heterosexuelle Kontakte im Rahmen der Rehabilitierung Gerechtigkeit geschaffen werden. Während einvernehmliche sexuelle Kontakte zwischen einem 18-jährigen Mann und einer 17-jährigen Frau nicht geahndet wurden, wurden homosexuelle Paare in gleicher Alterskonstellation strafrechtlich verfolgt.

Am 22. Juni 2017 hatte der Bundestag das Gesetz zur Rehabilitierung Homosexueller verabschiedet. In Kraft trat es am 17. Juli 2017. Demnach können Homosexuelle, die nach 1945 wegen einvernehmlichem Sex verurteilt wurden, rehabilitiert werden. Der frühere Paragraf 175 im Strafgesetzbuch, der in der Kaiserzeit eingeführt wurde und im Nationalsozialismus die Grundlage für die Verfolgung und Ermordung Homosexueller war, galt auch in der Bundesrepublik und der DDR weiter fort.

Nach Angaben der Antidiskriminierungsstelle wurden in der Bundesrepublik bis 1969 rund 50 000 Männer wegen ihrer Sexualität verurteilt. Dann wurde der Paragraf entschärft, aber erst 1994 komplett abgeschafft. Betroffene erhalten eine Entschädigung in Höhe von 3000 Euro, wenn das Urteil aufgehoben wird. Haftstrafen werden mit 1500 Euro pro Jahr entschädigt. epd/nd

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