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Zurück nach Nürnberg

Gericht: Abgeschobene Ukrainerin darf wieder einreisen

  • Lesedauer: 2 Min.

Nürnberg. Die vor knapp zwei Wochen aus Nürnberg in die Ukraine abgeschobene angehende Altenpflegerin Svitlana K. darf wieder nach Deutschland zurückreisen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe am vergangenen Freitag diesen Beschluss gefasst, wie der Rechtsanwalt der Familie K., Ulrich Schönweiß, am Montag bestätigte. Die Entscheidung betreffe auch Svitlana K.s Ehemann und ihre neunjährige Tochter, erklärte der Anwalt. Das Gericht hat demnach der Klage der Frau gegen ihre Abschiebung stattgegeben. Sie hatte diese mit ihrer Ausbildung zur Altenpflegerin begründet, die sie 2016 begonnen hat und die drei Jahre dauert.

Der jetzige Beschluss übt Kritik an der Zentralen Ausländerbehörde. Sie sei »zu einer vollständigen Sachverhaltserfassung und insbesondere Aktenauswertung verpflichtet«, heißt es. Ab dem Zeitpunkt, ab dem sich die Behörde mit der Abschiebung befasst habe, gebe es aber im Verfahren der Svitlana K. eine »unübersichtliche Aktenführung«. Das habe der Senat auch schon in mehreren anderen Verfahren festgestellt, steht in dem Beschluss. Er ist nicht anfechtbar.

Die bayerische Diakonie hatte bereits Anfang Juli einen Abschiebestopp für Flüchtlinge gefordert, die in der Pflege arbeiten. Es grenze an »Irrsinn«, motivierte ausgebildete Migranten des Landes zu verweisen, obwohl wir mancherorts aus Personalmangel keine Pflegebedürftigen mehr aufnehmen könnten, sagte Diakoniepräsident Michael Bammessel. epd/nd

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