nd-aktuell.de / 01.08.2018 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 17

Armutsfalle für Betroffene

Soziologe Gerhard Bosch über die negativen Seiten des bedingungslosen Grundeinkommens

Britta Rybicki

Warum ist das bedingungslose Grundeinkommen (BGE) laut Ihren Forschungsergebnissen ein Heilsversprechen?

Die Vertreter des BGE haben keine Antworten zu dessen Finanzierung, und ihre Annahmen sind zum Großteil widerlegbar. Ein Ende von Arbeit ist überhaupt nicht in Sicht. Wir hatten noch nie so viele Beschäftigungen wie aktuell. Was auf Frauen, die zunehmend erwerbstätig werden, und auf die hochgesetzte Altersgrenze zurückgeht. Es gibt zudem viele ungesättigte Bedürfnisse in unserer Welt. Da denke ich sofort an die Pflege oder den Notstand in der Bildung. Dort werden wir in Zukunft sehr viel mehr Arbeitskräfte brauchen.

Warum wäre es gefährlich, den Sozialstaat abzubauen, wie einige Befürworter verlangen, um dadurch das BGE zu finanzieren?

Viele Menschen in besonderen Situationen werden damit allein nicht mehr ihren Lebensunterhalt finanzieren können. Wenn jeder monatlich 1000 Euro erhält, kommen wir auf insgesamt 984 Milliarden Euro. Das sind knapp 100 Milliarden Euro mehr als unser Sozialbudget. Was passiert aber, wenn wir plötzlich krank, pflegebedürftig oder arbeitslos werden? Dann müssen wir von 1000 Euro im Monat leben, weil es keine Kranken- oder Unfallversicherung, Altersvorsorge, Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen, keine Jugendhilfe oder die jetzige Arbeitsmarktpolitik mehr gibt. Oder was ist, wenn wir chronisch krank sind und gar nicht arbeiten können? Eine Heimpflege in der Pflegestufe fünf kostet im Monat 3500 Euro, und die kann sich dann keiner mehr leisten. Betroffene würde das BGE in die Armut stürzen.

Ein Argument mancher Vertreter des BGE ist, dass die Marktwirtschaft sich dann frei entfalten kann, weil Störfaktoren für Unternehmen wie Tarife und Mindestlöhne wegfallen. Stimmt das?

Das fordert zum Beispiel Götz Werner, ein Protagonist des BGE. Mittlerweile kann die Forschung sicher belegen, dass Mindestlöhne keine negativen Wirkungen auf Beschäftigungen haben. Ganz ähnlich verhält es sich mit Tarifverträgen, Arbeitslosenunterstützungen oder dem Kündigungsschutz. In skandinavischen Ländern gibt es den höchsten Anteil von Erwerbstätigen, obwohl sie auch die höchsten Tarifbindungen aufweisen. In Deutschland haben wir festgestellt, dass ein starker Kündigungsschutz Unternehmen ermuntert, mehr in Aus- und Weiterbildung zu investieren. Durch die Abschaffung von Mindestlöhnen und Tarifverträgen würde man nur eins schaffen: einen riesigen Niedriglohnsektor. Viele könnten dann von ihren Löhnen allein nicht mehr leben. Das BGE würde sich zu einer Art Aufstockung entwickeln, was dann sogar zum Normalfall werden könnte.

Warum führt das BGE auch nicht zu mehr individueller Freiheit?

Vertreter des BGE sehen in unserem Sozialstaat eine unzulässige Bevormundung. Jeder wisse selbst am besten, was für ihn oder sie gut sei. Es wird völlig übersehen, dass bei den meisten Sozialleistungen die Bedürftigkeit nicht geprüft wird. Sie beruhen auf Rechtsansprüchen wie im Gesundheitssystem. Das sichert die Freiheit, bei Krankheit zum Arzt zu gehen. In großen Lebenskrisen kann man sich nicht immer alleine aus dem Sumpf ziehen. Da braucht man oft fachkundige Unterstützung, wie eine Rehabilitation nach Unfällen oder Krankheit, Unterstützungen bei Behinderung oder die Jugendhilfe für benachteiligte Kinder. Solche sozialpolitischen Programme schaffen für viele erst die Grundlagen für ihre Entscheidungsfreiheit. Sie mit dem Versprechen von mehr Freiheit abzuschaffen, wäre ein menschenverachtender Zynismus.

Was schlagen Sie vor, wie man Armut und prekäre Beschäftigungsverhältnisse verringern könnte?

2,7 Millionen der unter 18-Jährigen waren 2017 laut dem Statistischen Bundesamt armutsgefährdet. Deswegen würde ich ein BGE für Kinder einführen. Damit das Geld auch wirklich in den armen Familien ankommt, könnte man es durch einen hohen Grenzsteuersatz für Kinder in reichen Familien wieder wegsteuern. Es sollte mehr kostenlose Sachleistungen im Bildungswesen geben, etwa in der Vorschule. Eine Verlängerung des Arbeitslosengeldbezugs könnte verhindern, dass Betroffene zu schnell in die Hartz-IV-Grundsicherung rutschen. Um Diskriminierungen am Arbeitsmarkt zu vermeiden, muss es gleiche Bezahlung für alle Beschäftigungsformen geben. Diese wenigen Maßnahmen kosten keine 984 Milliarden Euro.