Sami A. darf nicht nach Deutschland ausreisen

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Gelsenkirchen. Das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht wird trotz seiner Fristsetzung vorerst vergeblich auf die Rückkehr des abgeschobenen Islamisten Sami A. warten. Nach Angaben tunesischer Behörden kann Sami A. zurzeit nicht nach Deutschland reisen. Sein Pass sei weiter im Besitz der Behörden und werde untersucht, sagte der Sprecher der Anti-Terror-Behörde in Tunis, Sofiane Sliti, am Dienstag. Außerdem ermittle Tunesien weiterhin gegen den mutmaßlichen Ex-Leibwächter des 2011 getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte die Ausländerbehörde in Bochum unter Androhung eines Zwangsgeldes von 10 000 Euro aufgefordert, Sami A. spätestens bis zum Dienstagabend aus dem nordafrikanischen Land zurückzuholen. Praktisch wird sich nach Ablauf des Gelsenkirchener Ultimatums zunächst nichts Wesentliches tun. Das Verwaltungsgericht wartet erst ab, ob die Anwältin von Sami A. am Mittwoch beantragen wird, die Summe einzufordern. Dies hatte sie mehrfach angekündigt. dpa/nd

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