Erben und teilen

Denkspiel mit Mike Mlynar

  • Mike Mlynar
  • Lesedauer: 2 Min.

Heute gehen wir mal gleich in medias res mit der ersten, sicher auch der schwierigeren Aufgabe:

Ein Mann, bisher kinderlos, macht vorsorglich ein Testament. Als Erben setzt er seine schwangere Ehefrau und den zu erwartenden Familiennachwuchs ein. Im Fall seines Todes soll das Geldvermögen so aufgeteilt werden: Ein Sohn bekäme das Doppelte des Anteils der Mutter. Die Mutter bekäme das Doppelte des Anteils einer Tochter. - Wie viele Geldeinheiten, sagen wir römische Denare, muss das gesamte Erbe mindestens haben, damit selbst bei einer Zwillingsgeburt die Aufteilung in ganzzahligen Anteilen möglich ist?

Das hört sich ziemlich schlicht und antiquiert an. Und das ist es auch. Dieser simple Erbfall geht nämlich auf das römischen Recht zurück. Wobei man sich in Bezug auf dessen prinzipielle Bedeutung noch bis heute allerdings nicht täuschen sollte!

Auch das heutige sogenannte bürgerliche Recht ist in besonderem Maße vom römischen geprägt. Schon das ius civile schützte und bewahrte primär persönliches Eigentum. Und da, wer Geld, wie das Sprichwort sagt, auch Macht hat, bewahrte und schützte es so Machtstrukturen. Die wiederum führten quasi in einem Zirkelschluss dazu, dass, wer die Macht, letztlich auch das Recht hatte - was uns aus heutiger Rechtspraxis irgendwie bekannt vorkommt.

In unserem Erbmodellfall wird männliche Dominanz manifestiert. Die ist so vom bürgerlichen Recht nicht mehr präjudiziert. Man kann es erkämpften Fortschritt nennen oder auch Anpassung an gesellschaftliche Notwendigkeiten; bis 1900 galt römisches Recht in Deutschland sogar noch direkt als allgemeines Recht.

Bei unserer zweiten, leichteren Aufgabe nun zurück zu Erbfragen in concreto. Bei denen soll es vorkommen, dass in Familien das sprichwörtliche Tischtuch zerschnitten wird, mitunter sogar mehrfach. Bei uns wird allerdings nicht scharf geschnitten, sondern nur genau geteilt:

Ein Tischtuch ist 2,20 m lang und 1,30 m breit. Es soll so gefaltet werden, dass es exakt in ein Schrankfach passt, das wiederum nur 50 x 60 cm Grundfläche bietet. - Wie vielfach gefaltet würde es in einem solchen Schrankfach Platz finden, und an wie vielen Stellen würden sich seine Falten kreuzen?

Ihre Antworten per E-Mail an spielplatz @nd-online.de oder per Post (Kennwort »Denkspiel/Spielplatzseite«). Einsendeschluss: Mittwoch, 8. August. Absender nicht vergessen, denn wir verlosen zwei Buchpreise - und zwar separat für die richtigen Antworten auf beide Fragen. Auch Einzeleinsendungen sind möglich.

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