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Angriff aufs Kirchenasyl

Das Bundesamt hat die Bedingungen für eine Flüchtlingshilfe in den Gemeinden verschärft

Menschen im Kirchenasyl gelten bei den Behörden fortan als »flüchtig« - obwohl ihr Aufenthaltsort bekannt ist. Das hat Folgen: Sie müssen wohl weitaus länger in der Obhut der Gemeinden bleiben.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1096675.asylpolitik-angriff-aufs-kirchenasyl.html

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