nd-aktuell.de / 13.08.2018 / Politik / Seite 14

Thüringer Datenschützer im Visier der CDU

Immelborn-Akten: Massive Kritik an Einstellung von Verfahren / Hasse hatte sich in Skandal mit Unions-Ministerium angelegt

Erfurt. Ein CDU-Landtagsabgeordneter hat Beschwerde gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Erfurt eingelegt, das Ermittlungsverfahren gegen den Landesdatenschutzbeauftragten Lutz Hasse einzustellen. Ob die Ermittlungen wieder aufgenommen würden, müsse nun die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft entscheiden, sagte der Sprecher der Erfurter Staatsanwaltschaft, Hannes Grünseisen. Der Beschwerdeführer halte die Einschätzung der Staatsanwaltschaft zu dem Fall aus rechtlichen Gründen für nicht überzeugend und vertrete eine andere Rechtsansicht. In dem dann eingestellten Verfahren war es unter anderem um den Vorwurf des Prozessbetrugs gegangen. Gegen Hasse war damals zuvor eine anonyme Anzeige erstattet worden. Hintergrund ist die seit langem schwelende Aufarbeitung des illegalen Aktenlagers in Immelborn (Wartburgkreis).

Nach Angaben der CDU-Landtagsfraktion handelt es sich bei dem Abgeordneten um den Innenpolitiker Wolfgang Fiedler. Der sei der anonymen Anzeige gegen Hasse beigetreten, als diese bekannt wurde, sagte Fraktionssprecher Karl-Eckhard Hahn. Fiedler halte die darin erhobenen Vorwürfe für begründet. »Gegen die Einstellungsverfügung hat Herr Fiedler Beschwerde eingelegt, da die Staatsanwaltschaft aus seiner Sicht einseitig zugunsten Lutz Hasses ermittelt und strafrelevante Aspekte außer Acht gelassen hat«, sagte Hahn.

Hasse war vor etwa fünf Jahren auf mehrere hunderttausend Akten aufmerksam gemacht worden, die in Immelborn ungesichert lagerten. Darunter waren auch medizinische Aufzeichnungen. Zum Umgang mit diesen Akten und dem Gebäude, in dem sie sich befanden, lieferten sich Hasse - der SPD-Mitglied ist - und das damals noch CDU-geführte Thüringer Innenministerium einen heftigen Schlagabtausch. Hasse verklagte dabei sogar das Ministerium, weil er Unterstützung durch die Polizei wollte. Die hatte ihm das Ministerium zuvor verweigert. Ein Untersuchungsausschuss des Landtages ist seit langem dabei, die Vorgänge rund um das Aktenlager aufzuklären.

Vor einigen Monaten war dann die anonyme Anzeige gegen Hasse gestellt worden. Darin wurde ihm vorgeworfen, sich der Untreue und des Prozessbetrugs schuldig gemacht zu haben: Bei seiner Klage gegen das Innenministerium habe er verschwiegen, dass er nicht alle Möglichkeiten genutzt habe, um das Aktenlager selbst zu räumen. Diese Anschuldigung aber hält die Staatsanwaltschaft Erfurt für substanzlos, und auch Hasse hat sie stets zurückgewiesen. Die Behörde habe ihm mit ihrer Entscheidung einen »Freispruch erster Klasse« erteilt, hatte Hasse die Einstellung der Ermittlungen gegen ihn kommentiert.

Nach Angaben von Grünseisen will der Beschwerdeführer nicht nur erreichen, dass die ursprünglichen Ermittlungen gegen Hasse wieder aufgenommen werden. Die Strafverfolger sollten nach dessen Willen auch weitere Vorwürfe gegen Thüringens obersten Datenschützer prüfen. Dieser habe nach Ansicht des CDU-Abgeordneten nämlich im Zusammenhang mit dem Aktenlager nicht nur gegenüber dem Gericht falsche Angaben gemacht, sondern auch im Innenausschuss des Landtages, gegenüber der Öffentlichkeit und vor dem Untersuchungsausschuss. dpa/nd