nd-aktuell.de / 14.08.2018 / Brandenburg / Seite 12

Minister will Polizeigesetz entschärfen

Potsdam. Nach erheblichem Widerstand des Koalitionspartners Linke und der Datenschutzbeauftragten Dagmar Hartge will Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) sein geplantes Polizeigesetz entschärfen. »Ich kann mir etwa vorstellen, dass wir die Schleierfahndung im Gesetz präzisieren und ganz genau benennen, an welchen Durchgangs- und Transitstraßen sowie Raststätten die Identitätsfeststellungen und Durchsuchungen möglich sein sollen«, sagte Schröter der »Märkischen Allgemeinen« (Montag). Bislang sind solche Kontrollen nur in der Grenzregion erlaubt und sollten nach Schröters ursprünglichem Entwurf auf das ganze Land ausgedehnt werden.

Schröter besteht allerdings darauf, dass die Polizei künftig nicht nur Telefonate überwachen, sondern auch sogenannte Messengerdienste auswerten können soll. »Es geht nicht um jeden x-beliebigen WhatsApp-Verkehr«, betonte Schröter. »Es geht um die Abwehr schwerster Straftaten unter strengen Voraussetzungen.« Außerdem hätten die Eingriffe »fast überall« einen Richtervorbehalt.

Die LINKE-Landesvorsitzende Anja Mayer hatte nach dem Bekanntwerden des Gesetzentwurfs von massiven Eingriffen in die Freiheitsrechte der Bürger gesprochen und eine Ablehnung des Gesetzes signalisiert. Auch die brandenburgische Datenschutzbeauftragte Hartge warnte vor schwerwiegenden Eingriffen in die Grundrechte. Der Gesetzentwurf soll im September im Kabinett beraten werden.

Scharfer Widerspruch gegen mögliche Zugeständnisse kam von der oppositionellen CDU-Landtagsfraktion. »Bei einer genauen Bezeichnung der Strecken und Rasthöfe stellt sich die organisierte, grenzüberschreitende Kriminalität darauf ein und kann sich Ausweichstrecken überlegen«, meinte der CDU-Abgeordnete Björn Lakenmacher. Die Ausweitung der Schleierfahndung auf das ganze Land »sei durch und durch rechtsstaatlich«, behauptete er. »Wer einen handlungsfähigen Rechtsstaat will, der muss der Polizei auch die Instrumente in die Hand geben, um den gestiegenen Anforderungen bei der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität zu begegnen.« dpa/nd