Belgien liefert Rapper nicht automatisch an Spanien aus

Valtonyc aus Mallorca kann sich im September vor einem unabhängigen Gericht verteidigen

  • Ralf Streck
  • Lesedauer: 3 Min.

Spanien ist erneut mit einem Auslieferungsantrag innerhalb der EU gescheitert. Nun hat Belgien deutlich gemacht, dass es den mallorquinischen Rapper Valtonyc ohne genaue Prüfung der Vorwürfe nicht nach Spanien ausliefern wird. Damit ist die »automatische Auslieferung« auch in diesem Fall abgelehnt worden, wie der Rapper, der mit bürgerlichem Namen Josep Miquel Arenas heißt, per Twitter mitteilte. »Ich habe das Glück, mich in einem Prozess verteidigen zu können«, erklärt er mit Blick auf andere, die in Spanien wie er wegen Meinungsäußerungen zu Haftstrafen verurteilt wurden.

Es war absehbar, dass Belgien entsprechend entscheiden würde, nachdem er nach seiner Flucht in das Land nicht in Haft genommen worden war, wie es Spanien beantragt hatte. Belgien kauft Madrid die angebliche »Verherrlichung von Terrorismus«, wegen der Valtònyc neben »Verunglimpfung des Königs und der Sicherheitskräfte« zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt wurde, nicht einfach als »Terrorismus« ab.

Das Gericht in Gent, wo er seit seiner Flucht im Mai lebt, folgte den Argumenten der Verteidigung. Diese hatte dargelegt, dass der Rapper tatsächlich wegen Meinungsäußerungen verurteilt wurde. Sie hatten auch deutlich gemacht, dass Valtònyc nicht ausgeliefert werden könne, da es wichtige Unterschiede zwischen der spanischen und belgischen Gesetzgebung gibt. Das Gericht in Gent wird die Sachlage am 3. September prüfen.

Für Spanien ist das eine neue schwere Schlappe, nachdem Belgien auch die Europäischen Haftbefehle gegen die Mitglieder der ehemaligen katalanischen Regierung abgelehnt hatte. Aus Deutschland ist derweil auch der ehemalige katalanische Regierungschef Carles Puigdemont nach Belgien zurückgekehrt, nachdem die deutsche Justiz weder Beweise für die spanische Erfindung einer Rebellion (gemeint ist eine Art gewaltsamer Putsch) oder auch nur eines Aufruhrs fand. Daraufhin hatte Spanien – zum zweiten Mal – den Haftbefehl gegen ihn und seine früheren Regierungsmitglieder zurückgezogen.

Valtonyc darf sich Hoffnungen machen, dass auch seine Auslieferung definitiv abgelehnt wird. Er erklärte nach der Entscheidung, dass der Fall nun breit diskutiert wird. Er hofft darauf, dass die belgische Justiz unabhängig entscheiden wird. Sein Anwalt Gonzalo Boye, der auch Puigdemont aus Katalonien verteidigt, macht deutlich, dass die Verurteilung von Valtonyc in Spanien nicht unter die 32 Katalogtatbestände falle. Dazu gehöre zwar Terrorismus aber nicht eine angebliche »Verherrlichung des Terrorismus«, erklärte Boye. Spanien habe erneut versucht, die belgische Justiz zu hintergehen, »was nicht funktioniert hat«.

Boye geht davon aus, dass auch die »doppelte Strafbarkeit« nicht gegeben ist. Eine Straftat muss demnach nicht nur in Spanien strafbar sein, sondern auch in Belgien, damit ausgeliefert werden kann. »Wir gehen davon aus, dass er nicht ausgeliefert werden kann, da die Straftatbestände in Belgien nicht existieren«, nach denen er in Spanien verurteilt wurde.

Die Majestätsbeleidigung gibt es zwar auch in Belgien, doch wird das Delikt dort in Übereinstimmung mit Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg gehandhabt. Dort wurde Spanien schon wegen exzessiver Anwendung und Beschneidung der Meinungsfreiheit verurteilt. So kassierte der EGMR ein Urteil, mit dem zwei Katalanen zu 15 Monaten Haft verurteilt wurden, weil sie ein Bild des Königs verbrannt hatten.

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