Hinterlist im Staatsauftrag

Der Staatstrojaner ist ein Einbruch in Grund- und Freiheitsrechte

  • Rolf Gössner
  • Lesedauer: ca. 4.0 Min.

Staatstrojaner sind digitale Waffen, mit denen der Staat heimlich in Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte, in Informationelle Selbstbestimmung und Meinungsfreiheit der Betroffenen einbrechen kann. Es handelt sich um einen der schwersten Grundrechtseingriffe, der auch die Menschenwürde verletzt sowie die IT-Sicherheit schädigt - und damit die Allgemeinheit. Diese Methode zur digitalen Totalüberwachung gehört deshalb dringend für null und nichtig erklärt.

Unsere Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen Normen der Strafprozessordnung, die die Strafverfolgungsorgane dazu ermächtigen, mit technischen Mitteln heimlich »informationstechnische Systeme« anzugreifen. Das heißt: Die Polizei als Ermittlungsorgan der Staatsanwaltschaft darf im Rahmen der Strafverfolgung zur verdeckten Informationsgewinnung Computersysteme, PC, Tablets, Smartphones mit Hilfe von Spionageprogrammen hacken - mit Hilfe der berüchtigten »Staatstrojaner«. Diese Üb...


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