Betreiber haften in der Regel dafür nicht

Bremsunfall in der Waschstraße

Das Autowaschen kann so einfach sein: auf der einen Seite rauf aufs Band, unter die Riesenbürste und den Föhn und auf der anderen Seite blitzblank wieder heraus. Dumm nur, wenn das Auto nach der Waschstraße verbeult ist.

So geschehen in einer automatischen Waschanlage in Wuppertal. Ein Autofahrer wollte deshalb vom Betreiber Schadenersatz und zog bis vor den Bundesgerichtshof (BGH).

Das BGH-Urteil vom 19. Juli 2018 (Az. VII ZR 251/17): Betreiber von Waschstraßen haften grundsätzlich nicht für Fehler ihrer Kunden. Das ist zumindest dann der Fall, wenn die Anlage technisch einwandfrei ist und Kunden Hinweise zum Verhalten in der Anlage erhalten.

Im vorliegenden Fall hatte ein Wuppertaler den Betreiber einer Waschstraße auf gut 1200 Euro Schadenersatz verklagt. Sein Auto kam vorne und hinten kaputt heraus, weil der Fahrer vor ihm auf dem Förderband plötzlich auf die Bremse trat und das Fahrzeug herunterrutschte. Das Band li...


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