Warnung

Medienstaatsvertrag

  • Lesedauer: 2 Min.

Das zuständige Gremium der Landesmedienanstalten bemängelt, dass der geplante Medienstaatsvertrag keine Neuregelung des Medienkonzentrationsrechts vorsieht. Es bestehe dringender Bedarf zur Reform der bestehenden Vorschriften, erklärte die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) mit Blick auf den Gesetzesentwurf der Bundesländer.

Auf Grundlage des aktuellen Konzentrationsrechts wäre zum Beispiel eine Übernahme von RTL oder ProSiebenSat.1 durch Konzerne wie Google, Facebook, Netflix oder ein großes Telekommunikationsunternehmen möglich, ohne dass die KEK dies prüfen könne, warnte die Kommission. Dabei befänden sich die Sachverständigen seit nahezu drei Jahren in Gesprächen mit den Ländern, um das Recht der Vielfaltsicherung anzupassen, sagte der Vorsitzende der Kommission, der Marburger Rechtswissenschaftler Georgios Gounalakis. »Nichts von alledem findet Niederschlag in dem nun vorgelegten Entwurf eines Medienstaatsvertrags«, beklagte er. Die KEK forderte die Länder auf, ihrer »verfassungsrechtlich gebotenen Pflicht nach einer längst überfälligen und unaufschiebbaren Reform des Medienkonzentrationsrechts nachzukommen.« Zuvor hatte sich auch der Chef der Staatskanzlei Schleswig-Holstein, Dirk Schrödter (CDU), in einem Beitrag für den Fachdienst epd medien für eine solche Reform ausgesprochen.

Die KEK ist ein Organ der Landesmedienanstalten, die das Privatfernsehen beaufsichtigen. Die Kommission soll die Meinungsvielfalt auf dem Fernsehmarkt sichern und überprüft dazu die Medienkonzentration. Die bislang fernsehzentrierten Kompetenzen der Kommission sollten medienübergreifend erweitert werden, fordern Kritiker. epd/nd

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