Kommunalwahl 2014 in Cottbus ungültig
Cottbus. Das Verwaltungsgericht Cottbus hat die Kommunalwahl in der Stadt im Jahr 2014 für ungültig erklärt. Wenn das Urteil rechtskräftig wird, müsste binnen fünf Monaten neu gewählt werden, sagte ein Gerichtssprecher am Freitag. Das Gericht stufte in einem am Freitag verkündeten Urteil die Wahl der Stadtverordneten als unwirksam ein, weil Wahlkreise falsch zugeschnitten worden seien.
Die Stadtverwaltung teilte mit, das Urteil nun zunächst zu prüfen. Danach werde entschieden, ob Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt wird. Die Arbeitsfähigkeit der Stadtverordnetenversammlung sei weiter gewährleistet.
Die nächsten regulären Kommunalwahlen im Land Brandenburg sind für den 26. Mai 2019 vorgesehen. Kommunalwahlen finden in Brandenburg alle fünf Jahre statt. Oberbürgermeister, hauptamtliche Bürgermeister und Landräte werden davon abgetrennt für jeweils acht Jahre gewählt. dpa/nd
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