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Gleichbehandlung bei den Nachtzuschlägen angemahnt

Urteile im Überblick

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat die Gleichbehandlung bei Nachtzuschlägen angemahnt. Der Zuschlag darf nicht für manche 50 Prozent und für andere nur 15 Prozent betragen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1098643.gleichbehandlung-bei-den-nachtzuschlaegen-angemahnt.html

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