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Bei sexueller Belästigung sofort reagieren

Wenn sich jemand am Arbeitsplatz sexuell belästigt fühlt, sind Vorgesetzte verpflichtet, darauf zu reagieren. Sie müssen dann die Vorwürfe prüfen und die eventuelle Belästigung unterbinden. Dies verlange die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Bestätige sich der Vorwurf, seien mögliche Maßnahmen: eine Abmahnung, Umsetzung, Versetzung oder eine Kündigung desjenigen, der jemanden sexuell belästigt hat...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1099334.bei-sexueller-belaestigung-sofort-reagieren.html

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