Urlaubszuschuss von der Pflegekasse

Rund um die Pflege

  • Uwe Strachovsky
  • Lesedauer: 2 Min.

Mittlerweile gibt es in Deutschland etliche Hotels und Pensionen, die sich auf die Beherbergung und Betreuung Pflegebedürftiger spezialisiert haben. Qualifiziertes Personal übernimmt dort die Pflege, während der mitreisende Angehörige sich erholen kann.

Finanziell unterstützt wird eine solche Auszeit mit Geld der Pflegekasse. Dafür gibt es ab Pflegegrad 2 die sogenannte Verhinderungspflege. Weil diese nicht zu Hause stattfinden muss, übernimmt die Pflegeversicherung auch Kosten für ein Pflegehotel.

Bis zu 1612 Euro jährlich stehen dafür zur Verfügung. Der Betrag kann auf 2418 Euro erhöht werden, wenn in diesem Jahr keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wird. Diese Summen gelten für die Pflegegrade 2 bis 5 gleichermaßen. Allerdings steigen mit dem Pflegegrad auch die Kosten für die pflegebedingten Leistungen. Sie können beispielsweise 60 Euro pro Tag bei Pflegegrad 2 ausmachen und 95 Euro täglich bei Pflegegrad 5. Das Geld der Kasse reicht damit für mehr oder weniger Urlaubstage.

Selbst zahlen muss der Pflegebedürftige lediglich die Unterkunft, die Verpflegung und eventuell anfallende Investitionskosten. Pro Tag können das um die 40 Euro sein.

Zum einen kann man dafür das Pflegegeld verwenden, das während des Urlaubs zur Hälfte weiter gezahlt wird. Zum anderen können auch die 125 Euro genutzt werden, die monatlich für sogenannte Entlastungsleistungen zur Verfügung stehen. Wer dieses Geld bisher nicht abgerufen hatte, verfügt über ein entsprechendes finanzielles Polster. Denn diese Mittel werden innerhalb bestimmter Fristen »angespart«. Der mitreisende Angehörige zahlt seine Kosten wie bei einem normalen Urlaub selbst.

Beraten lassen sollte man sich unbedingt auch über die Antrags- und Abrechnungsformalitäten. Gesetzlich Versicherte wenden sich dafür an ihre zuständige Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt. Für privat Versicherte ist bundesweit die Compass Pflegeberatung zuständig. Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 101 8800 erhalten gesetzlich wie privat Versicherte die nötigen Auskünfte.

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