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Nur noch Ärzte dürfen Tattoos weglasern

  • Lesedauer: 1 Min.

Berlin. Die Tattoo-Entfernung mit Lasertechnik soll künftig Ärzten vorbehalten sein. Das sieht eine Verordnung vor, die am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Das Papier setzt demnach erstmals rechtliche Hürden für die kosmetische Anwendung von Lasern und anderen Geräten, die mit Strahlung arbeiten. Bisher kann jeder solche nicht-medizinischen Behandlungen gewerblich anbieten, ohne dass eine besondere Qualifikation nötig wäre. Doch die Anwendungen seien für die Kunden mit »erheblichen gesundheitlichen Risiken« verbunden, etwa Verbrennungen und Narbenbildung. Auch könnten sie die Entdeckung von Hautkrebserkrankungen erschweren. AFP/nd

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