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Beratungspflicht von Sozialleistungsträgern

Der Bundesgerichtshof stärkte Menschen den Rücken, die sich im Geflecht der Sozialleistungen allein nicht zurechtfinden. Die Mitarbeiter bei den verschiedenen Trägern hätten eine besondere Beratungs- und Betreuungspflicht, die auch über den eigenen Bereich hinausgehen könne, so ein BGH-Urteil (Az. III ZR 466/16).So war einem schwerbehinderten Mann über Jahre eine volle Erwerbsminderungsrente entga...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1100104.beratungspflicht-von-sozialleistungstraegern.html

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