Es geht um Leben und Tod

Karl Lauterbach will durch die Widerspruchslösung bei der Organspende viele Menschen retten

  • Karl Lauterbach
  • Lesedauer: 4 Min.

Die Situation für die Menschen in Deutschland, die ein Spenderorgan brauchen, ist dramatisch schlecht. Die Zahl der Organspender ist so niedrig wie seit 20 Jahren nicht mehr. Mehr als 10.000 Patientinnen und Patienten brauchen ein Spenderorgan, und sie warten auf eine Niere im Schnitt sechs Jahre. Die rechtlichen Regelungen zur Organentnahme in der Bundesrepublik müssen geändert werden. Ansonsten werden wir die Spenderzahlen von früher nie wieder erreichen.

Das aktuelle System funktioniert nicht gut genug. Die seit sechs Jahren geltende Entscheidungslösung, nach der nur die Personen als mögliche Spender gelten, die einer Entnahme ausdrücklich zustimmen, ist überwiegend wirkungslos. Wenn Organe nur Menschen entnommen werden dürfen, die ihre Bereitschaft dazu zuvor auf einem Spenderausweis dokumentiert haben, ist das eine zu hohe Hürde und ein viel zu großer Aufwand. Die Nicht-Spende bleibt so das Routineverhalten. Als Arzt und Politiker plädiere ich seit Jahren für die Einführung einer Widerspruchslösung bei der Organspende. Jeder, der einer Organspende nicht ausdrücklich widerspricht und diese Entscheidung dokumentieren lässt, kommt grundsätzlich als Spender in Frage. Damit wird der größte Teil der Bevölkerung zu Spendern. Nur mit dieser Widerspruchslösung ist der Quantensprung möglich, den wir bei den Spenderzahlen brauchen. Wir könnten damit viele Menschen vor dem Tod retten oder ihnen ein besseres Leben ermöglichen.

Politisch sollten wir uns in diese Richtung bewegen, gesellschaftlich müssen wir diese Diskussion führen. Der Deutsche Ärztetag hat dies getan und sich jüngst eindeutig zur Widerspruchslösung bekannt. Länder wie Spanien, Frankreich, Italien und unlängst die Niederlande haben dies getan und die Widerspruchslösung eingeführt. Durch sie bringt man Menschen dazu, sich überhaupt erst die Frage zu stellen, ob sie spenden wollen oder nicht. Das schuldet man Schwerstkranken, die auf ein Organ warten. Die hohe Zahl von Todesfällen unter Menschen, die auf der Warteliste stehen und nicht mehr rechtzeitig ein Organ bekommen, ist nicht hinnehmbar.

Einen massiven Eingriff in die Persönlichkeitsrechte kann ich dabei nicht erkennen. Niemand wird zur Spende gezwungen, jeder kann selbstbestimmt Nein sagen und mit all seinen Organen bestattet werden. Die Gesellschaft darf verlangen, dass sich ein Bürger sehr bewusst mit der Frage auseinandersetzt, wie er zur Organspende steht. Die allermeisten Bürger, die sich bisher noch nie mit dem Thema beschäftigt haben, erwarten schließlich, im Fall der Fälle selbst ein Organ zu bekommen. Die Widerspruchslösung wird dieser Anspruchshaltung gerecht.

Ich bin mir bewusst, dass eine Widerspruchsregelung das Misstrauen gegenüber der Transplantationsmedizin auch verstärken könnte. Daher muss alles getan werden, um ein Nein zur Organspende verlässlich zu dokumentieren - etwa im Führerschein oder im Personalausweis. Notwendig wäre ein Register, in das man sich eintragen kann, wenn man nicht bereit ist zu spenden. Wir können verlangen, dass sich jeder aktiv erklärt, der seine Organe im Todesfall nicht für das Leben anderer Menschen hergeben möchte. Zugleich sollten auch die Angehörigen ein Widerspruchsrecht erhalten: Wenn die Familie nach dem Tod ihres Angehörigen glaubhaft versichert, dass dieser sich gegen die Organspende entschieden hätte, etwa weil er mehrfach darüber gesprochen hat, dann muss dies entsprechend gehandhabt werden. Die im jüngst vorgelegten Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums enthaltenen Regelungen sind richtig und werden helfen, den Transplantationsbeauftragten in den Kliniken mehr Anerkennung und größere Bedeutung zu verleihen. Sie sind die wichtige Schnittstelle zwischen Patienten und deren Familien und den Krankenhäusern. Es wird zudem mehr Geld für die Entnahmekrankenhäuser geben, diese werden für den gesamten Prozessablauf einer Organspende künftig besser bezahlt. Und die Kliniken müssen verbindliche Verfahrensanweisungen erarbeiten mit transparenten Abläufen und Zuständigkeiten.

Diese Maßnahmen sind gut und richtig. Sie können allerdings nur der Anfang sein. Die wichtige Debatte zur Neuregelung der Organspende muss erst noch im Bundestag geführt werden. Für Abgeordnete kann das nur eine Gewissensentscheidung sein, bei der die Abstimmung freigegeben wird.

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