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Grundrechte sind zu wahren

Kameras an der Decke, Spähsoftware auf dem Dienstcomputer oder Ortung per GPS: Die Überwachungsmöglichkeiten am Arbeitsplatz sind vielfältig. Doch was ist zulässig?Wie argumentierte das Bundesarbeitsgericht?Nach Ansicht der Bundesrichter gibt es kein Verwertungsverbot für legale Videoaufzeichnungen von einer offen installierten Kamera - nur weil sie länger gespeichert sind. Im Gegenteil: Der Arbei...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1100807.grundrechte-sind-zu-wahren.html

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