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Journalist muss Auskunft über geschredderte NSU-Akten erhalten

Münster. Der Verfassungsschutz muss einem Journalisten Auskunft über die Vernichtung von Akten im Zusammenhang mit der rechtsextremen Terrorzelle NSU geben. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster gab am Donnerstag im Berufungsverfahren einem Journalisten Recht, der vom Bundesamt für Verfassungsschutz Auskunft über das Disziplinarverfahren gegen den Mitarbeiter verlangt hatte,...

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