nd-aktuell.de / 25.09.2018 / Politik / Seite 2

Die Gremien der UNO

Olaf Standke

Alljährlich im Herbst beginnt die 12-monatige Sitzungsperiode der Voll- oder Generalversammlung der Vereinten Nationen[1]. Die Haupttagung findet jeweils von der dritten Septemberwoche an bis zum Jahresende hin statt. Auf Ersuchen des UN-Sicherheitsrates oder einer Mehrheit der Mitgliedstaaten können zudem Sondervollversammlungen oder Notstandssondertagungen des Gremiums einberufen werden. Schon nach einer Woche steht jene Veranstaltung auf der Agenda, die in der Regel die größte Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit findet: die Generaldebatte.

Eine Woche lang präsentieren die UN-Mitglieder ihre Sicht auf die drängendsten Probleme dieser Welt und mögliche Lösungen. Nicht selten sind es die jeweiligen Staats- und Regierungschefs, die ans Rednerpult treten. Im politischen Hauptorgan der Vereinten Nationen sind alle 193 Mitgliedstaaten vertreten, jeder hat in diesem »UN-Parlament« eine gleichberechtigte Stimme. Die Vollversammlung gilt als Drehscheibe sämtlicher Aktivitäten der Vereinten Nationen. Das zentrale Beratungsgremium wählt unter anderem die nichtständigen Mitglieder des Weltsicherheitsrates und ernennt auf dessen Empfehlung den UN-Generalsekretär.

Die Vollversammlung hat umfassende Kompetenzen im Bereich der Wirtschafts-, Sozial- und Treuhandaufgaben. Außer in Haushaltsfragen sind ihre Resolutionen allerdings nicht völkerrechtlich bindend, sondern haben lediglich empfehlenden Charakter. Auch wenn es um Fragen der Friedenssicherung geht, ist der UN-Sicherheitsrat primär zuständig, die Vollversammlung darf hier nur »befehlsmäßig« (subsidiär) entscheiden. So kann sie etwa aktiv werden, wenn der Sicherheitsrat durch das Veto eines ständigen Mitglieds blockiert ist - jedoch ohne das Recht, selbst Sanktionen zu verhängen.

Nach Artikel 24 der UN-Charta sind es die 15 Mitgliedstaaten im Sicherheitsrat, die die Hauptverantwortung für die Wahrung des Friedens und der internationalen Sicherheit tragen. Fünf davon sind ständige Mitglieder mit Vetorecht: China, Frankreich, Russland, die USA und Großbritannien. Die anderen zehn werden als nichtständige Mitglieder für jeweils zwei Jahre gewählt, und zwar in jedem Jahr fünf. Das wichtigste Beschlussorgan der Weltorganisation ist beauftragt, Konflikte, die den Frieden bedrohen, präventiv zu verhindern, einzudämmen und beizulegen. Mit seine Resolutionen (Beschlüsse) und Erklärungen spricht der Rat Empfehlungen, Appelle, Anordnungen, Ermutigungen und Verurteilungen aus. So legt das Mandat für eine Friedensmission fest, ob sie ihren Auftrag mit allen erforderlichen Mitteln, also auch mit Waffengewalt durchsetzen darf. Bei Sanktionen bestimmt der Rat die Art, Dauer und die Bedingungen, unter denen sie wieder aufgehoben werden sollen. Jeder Mitgliedstaat ist verpflichtet, diese Beschlüsse umzusetzen.

Allerdings stehen die Zusammensetzung des UN-Sicherheitsrates und das Vetoprivileg der ständigen Mitglieder schon seit vielen Jahren in der Kritik, spiegeln sie doch die Machtkonstellationen des Jahres 1945 wider. Doch alle Bemühungen um eine Reform des Rates sind bislang gescheitert.

Links:

  1. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1101434.un-generalversammlung-america-first-im-un-glaspalast.html