Demo zum Hambacher Forst darf stattfinden

Verwaltungsgericht Aachen kippt Verbot durch die Polizei / Erhöhte Sicherheitsbedenken bestehen nicht

  • Lesedauer: 3 Min.

Aachen. Das Verwaltungsgericht Aachen hat die von der Polizei untersagte Demonstration gegen die Rodung des Hambacher Forst zugelassen. Es spreche Überwiegendes dafür, dass das Verbot der für Samstag geplanten Demonstration rechtswidrig sei, erklärte das Gericht am Freitag (AZ: 6 L 1490/18). Die Sicherheitsbedenken der Polizei teile das Gericht nicht. Damit gab die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts dem Eilantrag des Naturfreunde Deutschland gegen die Verbotsverfügung der Polizei statt.

Die Polizei könne Auflagen für die Versammlung erlassen, mit denen die bestehenden Sicherheitsbedenken entschärft werden könnten, erläuterte das Gericht. Erst wenn trotz solcher Auflagen wegen des Ablaufs der Versammlung oder wegen eines außergewöhnlichen An- und Abreiseverkehrs eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben bestehe, komme ein Verbot der Versammlung als äußerstes Mittel in Betracht.

Die Polizei hatte die Demonstration gegen die Rodung des Hambacher Forstes wegen Sicherheitsbedenken nicht genehmigt. Die Sicherheitsbehörden hätten bei der erwarteten Teilnehmerzahl große Bedenken hinsichtlich einer gefahrlosen An- und Abreise an den umliegenden Bahnhöfen, hatte die Polizei Aachen das Verbot begründet. Zu der Demonstration würden mehr als 20.000 Teilnehmer erwartet. Gegen den Beschluss kann das Land Nordrhein-Westfalen Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheidet.

Auf das anfängliche Verbot hatten Umweltverbände und Opposition mit scharfer Kritik reagiert. »Hier geht es darum, den friedlichen und gewaltlosen Protest auszubremsen«, erklärte der Sprecher der Umweltschutzorganisation, Dirk Jansen, am Donnerstagabend.

Greenpeace hatte sich dagegen zuversichtlich gezeigt. »Wir sind sicher: Die Versammlungsfreiheit wird anerkannt. Wir lassen uns nicht abhalten.« Auch das Kampagnennetzwerk Campact hatte auf das Verbot unbeeindruckt reagiert. »Wir lassen uns von @RWE_AG und @ArminLaschet den Mund nicht verbieten! Jetzt erst recht: Wir demonstrieren am 6.10. am #Hambi!« Und die Aktion Unterholz teilte mit: »Verbote werden den Widerstand gegen Räumung und Rodung nicht aufhalten. Jetzt erst recht: Kommt alle zum #Hambacher Forst«.

Die Grünen griffen RWE an. »Rund um den Hambacher Wald gibt es riesige Flächen, auf denen jede noch so große Demonstration stattfinden kann. Doch alle diese Flächen gehören RWE«, so der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Oliver Krischer. »Es ist ein Hohn, wenn RWE-Chef Rolf-Martin Schmitz friedlichen Protest gegen die Braunkohle ausdrücklich gutheißt, diesen dann aber im konkreten verhindert.« Auch die LINKE im Bundestag kritisierte die Entscheidung der Aachener Polizei. »Das Demonstrationsverbot ist eine undemokratische Schikane der Polizei Aachen, die Gründe sind vorgeschoben und werden einer richterlichen Prüfung nicht standhalten«, erklärte Lorenz Gösta Beutin, Energie- und Klimapolitiker der Linkspartei.

Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen gab unterdessen am Freitag auch einem Eilantrag des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen das Land Nordrhein-Westfalen statt. Demnach darf der Hambacher Wald nicht gerodet werden, bis über die Klage des Umweltverbandes rechtskräftig entschieden worden ist.

Staatsschutz ermittelt nach Feuer bei Maschinen-Verleiher

Nach einem vermeintlichen Brandanschlag auf eine Düsseldorfer Kranfirma und einem Brand bei einem Maschinen-Verleiher nahm unterdessen der Staatsschutz Ermittlungen auf. Es werde eine Verbindung zum Streit um den Hambacher Forst geprüft. Die Firma hatte nach eigenen Angaben in den vergangenen Tagen für die Räumarbeiten im Hambacher Forst Maschinen bereitgestellt. In einem anderen Fall hatte bereits ein Maschinen-Verleiher, der etwa Beleuchtungstürme für die Arbeiten im Hambacher Forst geliefert hatte, nach einem Brand in seiner Niederlassung in Willich seine Geräte zurückgezogen. Agenturen/nd

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