nd-aktuell.de / 10.10.2018 / Ratgeber / Seite 24

Mietspiegel Berlin für 2015 bestätigt

Verfassungsgerichtshof

Der Berliner Mieterverein (BMV) begrüßt den Beschluss des Berliner Verfassungsgerichtshofs (Az. VerfG 171/16), die Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Berliner Landgerichts (Az. 65 S 197/16) zurückzuweisen. Das Landgericht hatte geurteilt, dass der Berliner Mietspiegel 2015 zumindest als einfacher Mietspiegel anzuwenden sei und es gutachterlicher Stellungnahmen zur Qualifiziertheit des Mietspiegels und zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete nicht bedarf. Dagegen hatte sich der Eigentümer gewendet.

Das Landgericht habe zutreffend erklärt, so die Verfassungsrechtler, dass der Vermieter die Indizwirkung des Mietspiegels, die ortsübliche Miete sachgerecht wiederzugeben, nicht erschüttert habe.

Der Beschluss ist auch eine Niederlage für die Deutsche Wohnen. Sie hat in mehreren Verfassungsbeschwerden versucht, die Rechtsprechung des Berliner Landgerichts zu kippen und den Mietspiegel für unbrauchbar zu erklären. Stattdessen setzte sie auf Gutachten, von denen sie sich regelmäßig die Durchsetzung ihrer meist unberechtigten Mietforderungen verspricht. Dem trat der Verfassungsgerichtshof nun entgegen. »Es ist zunächst ein Sieg für die Mieter«, erklärte Rainer Wild, BMV-Geschäftsführer, »denn die Rechtssicherheit über die Anwendung des Mietspiegels wird erhöht.« Angriffen auf neuere Mietspiegel könne man gelassener entgegensehen. BMV/nd